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   OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14   

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https://dejure.org/2014,30520
OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14 (https://dejure.org/2014,30520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2014 - 3 RVs 75/14 (https://dejure.org/2014,30520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 3 RVs 75/14 (https://dejure.org/2014,30520)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Haftbefehl Aufhebung Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht bei zu erwartender Teilaufhebung des Urteils und Anrechnung der verbliebenen Strafe auf die verbüßte Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftbefehl; Aufhebung; Revisionsgericht

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht bei zu erwartender Teilaufhebung des Urteils und Anrechnung der verbliebenen Strafe auf die verbüßte Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht bei zu erwartender Teilaufhebung des Urteils und Anrechnung der verbliebenen Strafe auf die verbüßte Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 223
  • StV 2015, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14
    Auch im Falle eines umfassenden Geständnisses des Angeklagten müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht die Überprüfung ermöglicht, ob die Beweiswürdigung plausibel - d. h. für das Revisionsgericht nachvollziehbar - ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 337, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014, 4 StR 430/13 [16]).
  • BGH, 29.06.2011 - 1 StR 136/11

    Gewerbs- und bandenmäßiger Kontoeröffnungsbetrug; Voraussetzung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14
    Darüber hinaus lösen sich die für die Taten zu Ziffer 15, 16 bzw. 18 verhängten Einzelstrafen deshalb von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, weil sich ein auffälliger Unterschied zwischen Ihnen und den Einzelstrafen für die Taten zu Ziffer 2 und 3 bzw. 17 aufgrund der Erwägungen der Kammer nicht nachvollziehen lässt (vgl. Fischer, aaO, § 46, Rn. 148; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, 1 StR 136/11 (juris)).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 1 Ss 364/15

    Zum Begriff des Beweisantrags (hier: Konnexität)

    Da sich dies ohne weiteres ergab, hat der Senat gem. § 126 Abs. 3 StPO den Haftbefehl aufgehoben, zumal nicht absehbar ist, dass das Verfahren in dem genannten Zeitraum beendet werden wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschl. v. 07.10.2014, Az.: III-3 RVs 75/14, 3 RVs 75/14 zitiert nach juris).
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