Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Öffentlich-rechtliche Sicherung der Grundstückszufahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne des § 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 LBO für die Befreiung von der Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Zufahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBO § 4 Abs. 1; LBO § 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 2
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne des § 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 LBO für die Befreiung von der Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Zufahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.03.2009 - 4 K 1466/08
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 97 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91
Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Ohne Bedeutung ist ferner der Umstand, dass sich aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis möglicherweise eine Verpflichtung der Eigentümerin des Grundstücks Flst.-Nr. 398/2 zur Übernahme der beantragten Baulast ergibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 203/91 -, NJW-RR 1992, 1484).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 203/91 - NJW-RR 1992, 1484) kann sich eine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Erklärung zwar als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen Schuldverhältnis ergeben, wenn eine beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Klägers ergibt.
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10
Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren dem Beklagten nicht aufzuerlegen, da die Beigeladene weder einen eigenen Antrag gestellt und somit auch kein Kostenrisiko getragen hat, noch das Verfahren wesentlich gefördert hat (so die inzwischen einheitliche Rechtsprechung aller Bausenate des erkennenden Gerichtshofs, vgl. dazu Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - VBlBW 2011, 279). - VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06
Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Entscheidend ist also, wie der Empfänger, d.h. die Baurechtsbehörde, die Erklärung nach Treu und Glauben verstehen durfte (vgl. Urteil des Senats vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06
Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Die Härte ist offenbar nicht beabsichtigt, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzung oder den Schutzzweck dieser Vorschriften gefordert wird, wenn also die schematische Anwendung der Vorschrift zu Ungerechtigkeiten führen würde, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte und der Normzweck eine Abweichung erlaubt (vgl. Urteil des Senats vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, VBlBW 2007, 220). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1981 - 3 S 2346/80
Erschließung; Grundstückszugang; Anspruch auf Bestellung eines Notwegerechts
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Die daraus folgende Härte eines gesetzlichen Bauverbotes ist vom Gesetzgeber beabsichtigt (vgl. Urteil des Senats vom 25.03.1981 - 3 S 2346/80 - und Sauter, LBO, § 56 Rn. 50). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 7 A 3150/08
Anspruch auf Verzicht auf eine die Anlegung, Unterhaltung und Benutzung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Daraus folgt zwar noch nicht, dass sie nur der Errichtung dieses Vorhabens dient und in ihrer Wirkung auf dieses beschränkt ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.12.2009 - 7 A 3150/08 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.1986 - 8 S 3212/85
Nachbarschutz bei einem Bauvorhaben im Außenbereich
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Nachbarliche Interessen stehen der Erteilung einer Befreiung von der - nicht nachbarschützenden - Vorschrift des § 4 Abs. 1 LBO (vgl. dazu VGH Baden-Württ., Beschluss vom 26.02.1986 - 8 S 3212/85 - BRS 46 Nr. 180) ebenfalls nicht entgegen.
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.8.2011 - 3 S 1371/10 - juris Rn. 29). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2015 - 8 S 2470/14
Unbeabsichtigte Härte bei Einschränkungen der baulichen Nutzung durch …
Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (Senatsbeschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.2011 - 3 S 1371/10 - BRS 78, 141). - VGH Baden-Württemberg, 29.08.2022 - 3 S 149/21
Erteilung eines Bauvorbescheids für die Umnutzung eines Betriebsgebäudes zu einem …
Hierfür wäre die Eintragung einer Baulast erforderlich (Senatsurt. v. 3.8.2011 - 3 S 1371/10 - juris Rn. 20). - VG Köln, 24.01.2019 - 8 K 2773/16 vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2548/08 -, juris, Rn. 58 f. (für das Notwegerecht) sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. August 2011 - 3 S 1371/10 -, juris, Rn. 20 und Johlen, in: Gädtke, Czepuck, Johlen, Plietz, Wenzel [Hrsg.], BauO NRW, 12. Aufl., 2011, § 4, Rn. 35, m. w. N. (für die Grunddienstbarkeit).