Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 23.01.2014

Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35893
LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,35893)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,35893)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,35893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig, PLZ-Vergröberung (Nivellierung von... | EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...

  • bav.de
  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der Angemessenheit der Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels 2011: LG Zweibrücken folgt als Gericht der zweiten Instanz nicht der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Vorteile der Schwacke-Liste

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif abweichen (BGH NJW-RR 2011, 1109; BGH NJW 2012, 2026).

    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundiage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1109,1110 m. w. N.).

    In seinen Urteilen vom 22.2.2011 (BGH NJW-RR 2011, 823, 824) und vom 17.5.2011 (BGH NJW-RR 2011, 1109, 1110) hat der BGH ausgeführt, dass die Anwendung der Schwacke-Liste jedenfalls dann Bedenken begegnete, wenn von den Haftpflichtversicherern vorgetragen und - insbesondere durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - unter Beweis gestellt wird, dass ein vergleichbares Fahrzeug für den entsprechenden bzw. gleichen Zeitraum wesentlich günstiger hätte angemietet werden können.

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2013, 1539).

    Zu dieser Schätzung können die Tatrichter sich sowohl der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste bedienen, wobei der BGH keiner der beiden als Schätzungsgrundlage in der Rechtsprechung verwendeten Mietpreislisten den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2013, 330, 331; BGH VersR 2011, 769).

    Auch in der Entscheidung vom 8.12.2012 hat der BGH die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung deswegen an das Berufungsgericht zurückgewiesen, weil sich das Berufungsgericht nicht mit konkretem Sachvortrag der dortigen Beklagten auseinandergesetzt hatte (BGH NJW 2013, 1539).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    b) Mit dem OLG Stuttgart ist vielmehr davon auszugehen, dass konkrete Zweifel an der Eignung eines bestimmten Tabellenwerks als Schätzungsgrundlage sich erst dann ergeben, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre, als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (OLG Stuttgart NZV 2011, 556, 558).

    Dass Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller - selbst dann, wenn sie derselben Fahrzeugklasse angehören und vergleichbar motorisiert sind - in der Schwacke-Liste in unterschiedlichen Fahrzeuggruppen eingruppiert sein können, erklärt sich nachvollziehbar und sachgerecht, wenn die zum Teil erheblichen Divergenzen in den Anschaffungspreisen berücksichtigt werden, die für die Preisgestaltung gewerblicher Autovermieter selbstverständlich von maßgeblicher Bedeutung sind (OLG Stuttgart NZV 2011, 556, 558).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Das Pfälzische Oberlandesgericht schließt sich in dieser Entscheidung einer im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die bekannten Vor- und Nachteile von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke-Liste und Frauenhofef-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden können (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 1251; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12).

    Die Beklagte hat keine konkreten Tatsachen dafür aufgezeigt, dass sich die geltend gemachten Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang ausgewirkt haben (BGH NJW-RR 2010, 1251; BGH NJW-RR 2011, 823).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    In seinen Urteilen vom 22.2.2011 (BGH NJW-RR 2011, 823, 824) und vom 17.5.2011 (BGH NJW-RR 2011, 1109, 1110) hat der BGH ausgeführt, dass die Anwendung der Schwacke-Liste jedenfalls dann Bedenken begegnete, wenn von den Haftpflichtversicherern vorgetragen und - insbesondere durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - unter Beweis gestellt wird, dass ein vergleichbares Fahrzeug für den entsprechenden bzw. gleichen Zeitraum wesentlich günstiger hätte angemietet werden können.

    Die Beklagte hat keine konkreten Tatsachen dafür aufgezeigt, dass sich die geltend gemachten Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang ausgewirkt haben (BGH NJW-RR 2010, 1251; BGH NJW-RR 2011, 823).

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Das Pfälzische Oberlandesgericht schließt sich in dieser Entscheidung einer im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die bekannten Vor- und Nachteile von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke-Liste und Frauenhofef-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden können (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 1251; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12).

    Es erscheint aber ihn Hinblick auf die von den Vertretern der Mittelwertmethode geäußerten methodischen Mängel der Schwacke-Liste wenig nachvollziehbar, wenn man bei der Bestimmung der Mietwagennebenkosten - offensichtlich mangels Alternativen - auf die Nebenkostehliste nach Schwacke zurückgreifen und damit diese Bereich der Schwacke-Liste als methodisch unbedenklich einstufen wurde (so aber OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, Az.: 15 U 186/12).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Zu dieser Schätzung können die Tatrichter sich sowohl der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste bedienen, wobei der BGH keiner der beiden als Schätzungsgrundlage in der Rechtsprechung verwendeten Mietpreislisten den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2013, 330, 331; BGH VersR 2011, 769).

    Nach Auffassung des BGH reicht allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, nicht aus, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzungsgrundiage zu begründen (BGH NJW 2011, 1947, 1948).

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Das Pfälzische Oberlandesgericht schließt sich in dieser Entscheidung einer im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die bekannten Vor- und Nachteile von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke-Liste und Frauenhofef-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden können (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 1251; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340; OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    b) Die Erstrichterin hat die vom Kläger geltend gemachten Beklagte als Mehraufwendungen für die Haftungsfreistellung zu Recht als nicht erstattungsfähig angesehen, da der Kläger nicht nachgewiesen hat, dass das Unfallfahrzeug vollkaskoversichert war oder während der Mietzeit ein höheres wirtschaftliches Risiko für ihn bestanden hat (BGHZ 61, 325, 331; BGH NJW 2005, 1041, 1042; BGH NJW 2006, 360, 361).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    a) Da das Internet ein Sondermarkt ist, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.2010 - VI ZR 7/09), ist den "Screenshots" von Internetangeboten oftmals nicht zu entnehmen, ob die Mietbedingungen der Internetangebote mit denen in dem vorliegenden Fall - auf den örtlichen Mietmarkt bezogenen - Bedingungen vergleichbar sind.
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

  • LG Frankenthal, 12.03.2014 - 6 O 239/12

    Verkehrsrecht: Haftungsquoten bei Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch

  • AG Neuwied, 23.12.2010 - 43 C 309/10
  • LG Frankenthal, 23.12.2009 - 2 S 136/09
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für die Erstattung von

  • AG Hagen, 18.12.2015 - 19 C 404/15

    Erstattung von Mietwagenkosten i.R.e. Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    E ist von entscheidender Bedeutung, weil sich der Geschädigte nur auf den allgemein zugänglichen regionalen Markt verweisen lassen muss (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 27.05.2014, Aktenzeichen: 3 S 26/13, zitiert nach juris, Rdz. 15).
  • AG Marienberg, 23.04.2018 - 1 C 33/16
    Auch eine Anwendung der Schätzung nach dem Mittelwert zwischen Schwackeliste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel - sog. Fracke-Schätzung - lehnt das Amtsgericht Marienberg im Einklang mit der Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken vom 27.05.2014 zum Aktenzeichen 3 S 26/13 ab.
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3440
LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,3440)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 23.01.2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,3440)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 3 S 26/13 (https://dejure.org/2014,3440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress eines Haftpflicht-Versicherers bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz möglichen Personenschadens

  • Wolters Kluwer

    Regress eines Haftpflicht-Versicherers bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz möglichen Personenschadens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr E.7.4. AKB 2008, § 6 Abs 3 KfzPflVV, § 142 StGB
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss und Regressanspruch des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung durch Verkehrsunfallflucht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallflucht bei Unfall mit Körperverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflicht bei Unfallflucht mit Körperverletzung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Besonders schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung bei Unfallflucht und Verletzung eines Menschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflicht bei Unfallflucht mit Körperverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsnehmer zahlt bei Unfallflucht bis zu 5.000 EUR an seine Haftpflichtversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 722
  • NZV 2015, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss sich also vom "Normalfall" einer Unfallflucht, die bloß in der Entfernung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vom Unfallort liegt, abheben und es müssen erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. schon BGH VersR 1982, 742 und 1983, 333; OLG Celle - 8 U 79/09 - Schaden-Praxis 2010, 118 Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Denn nach ständiger Rechtsprechung begeht in der Regel eine besonders schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, wer sich von der Unfallstelle unerlaubt entfernt, obwohl er weiß, dass er einen Menschen verletzt hat (OLG Brandenburg VersR 2005, 112 Tz. 13 in juris m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 1983, 429).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss sich also vom "Normalfall" einer Unfallflucht, die bloß in der Entfernung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vom Unfallort liegt, abheben und es müssen erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. schon BGH VersR 1982, 742 und 1983, 333; OLG Celle - 8 U 79/09 - Schaden-Praxis 2010, 118 Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 225/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss sich also vom "Normalfall" einer Unfallflucht, die bloß in der Entfernung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vom Unfallort liegt, abheben und es müssen erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. schon BGH VersR 1982, 742 und 1983, 333; OLG Celle - 8 U 79/09 - Schaden-Praxis 2010, 118 Rn. 38 m.w.N.).
  • AG Wiesloch, 15.08.2013 - 2 C 67/13

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress bei Verkehrsunfallflucht

    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 15.08.2013, Az. 2 C 67/13, wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1982 - 12 U 132/81
    Auszug aus LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13
    Denn nach ständiger Rechtsprechung begeht in der Regel eine besonders schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, wer sich von der Unfallstelle unerlaubt entfernt, obwohl er weiß, dass er einen Menschen verletzt hat (OLG Brandenburg VersR 2005, 112 Tz. 13 in juris m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 1983, 429).
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