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LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 BBiG, § 5 Abs 2 Nr 1 BBiG, § 6 Abs 1 Nr 3 BBiG, § 817 BGB, § 134 BGB
Rückforderung einer Ausbildungsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beruf des Piercers und Tätowierers als Ausbildungsberuf; Bestehen eines "Lehrlingsvertrages" über die Ausbildung in einem in einem Tattostudio und Piercingstudio; Auslegung des Begriffs "einstellen" in § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) a. F.; Anspruch auf Rückzahlung der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 817; BBiG (a.F.) § 19
Rückforderung einer Ausbildungsgebühr bei Einstellung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse in Tattoo- und Piercingbetrieb - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 10.08.2005 - 1 Ca 43/05
- LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG
Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleistung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 05. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - BBiG § 19 Nr. 2, zu I. 1. d.Gr.). - BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81
Berufsausbildungsentschädigung
Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob der Ausbilder die Entschädigung gefordert hat, oder ob sie ihm von dem Auszubildenden oder dritten Personen angeboten worden ist (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - NJW 1983, 783). - LG Tübingen, 26.04.1993 - 1 S 392/92
Anspruch auf Zahlung aus Vereinbarung für die Unterweisung in Tätigkeiten eines …
Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
Aus dem gleichen Grund steht der Anwendung des § 19 BBiG a.F. nicht entgegen, dass die Klägerin durch die vermittelten Kenntnisse zum selbstständigen Betreiben eines Tattoo-Studios befähigt werden sollte (vgl. LG Tübingen 26.4.1993 - 1 S 392/92 - NJW-RR 1994, 116, 117 - Schuh- und Schlüsseldienst).
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06
Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2006 - 3 Sa 1635/05 - aufgehoben.