Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9586
LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07 (https://dejure.org/2007,9586)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.11.2007 - 3 Sa 203/07 (https://dejure.org/2007,9586)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. November 2007 - 3 Sa 203/07 (https://dejure.org/2007,9586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialplan, Kappungsgrenze, Altersdiskriminierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 75 BetrVG
    Sozialplan, Kappungsgrenze, Altersdiskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer weitergehenden Sozialplanabfindung; Verstoß von Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindungen (sog. Kappungsgrenzen) gegen § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Kappungsgrenzen als altersmäßige Benachteiligung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 838/98

    Höchstbetrag für Sozialplanabfindungen

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Derartige Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindung in Sozialplänen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtswirksam (BAG, Urteil vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732; BAG, Urteil vom 25.03.2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5; zuletzt BAG, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 AZN 793/07 - DB 2008, 69).

    Hierfür bedarf es in aller Regel des Gebrauchs von Pauschalierungen, da die einzelnen zu erwartenden Nachteile meist nicht konkret voraussehbar sind (BAG, Urteil vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem grundlegendem Urteil vom 19.10.1999 (1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732) zutreffend ausgeführt hat, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Betriebspartner für das verbleibende Risiko der Arbeitslosigkeit den auszugleichenden wirtschaftlichen Schaden mit einer Höchstgrenze der Sozialplanabfindung bewerten.

    Diese Überlegung macht deutlich, dass die Betriebspartner auch weiterhin bei der Vereinbarung eines Sozialplans hinsichtlich der Entscheidung frei bleiben müssen, welche Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer in welchem Umfang und auf welche Weise ausgeglichen oder gemindert werden sollen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732 m. w. N.).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Derartige Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindung in Sozialplänen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtswirksam (BAG, Urteil vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732; BAG, Urteil vom 25.03.2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5; zuletzt BAG, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 AZN 793/07 - DB 2008, 69).

    Dabei war der Kammer der Beschluss des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 02.10.2007 (1 AZN 793/07 - DB 2008, 69) zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht bekannt.

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Dabei haben nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH der Gesetzgeber und die Sozialpartner auf nationaler Ebene einen weiten Ermessensspielraum (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C- 411/05 - Palacios, NZA 2007, 1219).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Denn die mit einer derartigen Korrektur des Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens ist immer nur so lange hinzunehmen, wie nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG, Urteil vom 26.06.1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 58/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG, Urteil vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Denn die mit einer derartigen Korrektur des Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens ist immer nur so lange hinzunehmen, wie nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG, Urteil vom 26.06.1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 58/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG, Urteil vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Zwar hat ein jeder Sozialplan gemäß § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und schafft damit für die einzelnen Mitarbeiter unmittelbar einklagbare Ansprüche (BAG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88 - DB 1990, 486).
  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Denn die mit einer derartigen Korrektur des Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens ist immer nur so lange hinzunehmen, wie nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG, Urteil vom 26.06.1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 58/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG, Urteil vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 335/02

    Auslegung eines Sozialplans - deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Derartige Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindung in Sozialplänen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtswirksam (BAG, Urteil vom 19.10.1999 - 1 AZR 838/98 - NZA 2000, 732; BAG, Urteil vom 25.03.2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5; zuletzt BAG, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 AZN 793/07 - DB 2008, 69).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Dies gilt immer dann, wenn sich die Betriebsparteien am Zweck der Sozialplanleistung ausrichten, der darin besteht, mit einem begrenzten Volumen möglichst allen von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe bis zu einem ungewissen neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersrente zu ermöglichen (BAG, Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 284/87 - BAGE 59, 255, 262 f.).
  • LAG Hamburg, 30.06.2006 - 6 Sa 18/06

    Diskriminierung wegen Alters

    Auszug aus LAG Köln, 07.11.2007 - 3 Sa 203/07
    Nach einer jüngeren Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2006 ist dies bei einer Erhöhung von 6, 91 % nicht mehr der Fall und führt zu einer Gesamtnichtigkeit des Sozialplans (LAG Hamburg, Urteil vom 30.06.2006 - 6 Sa 18/06 - LAGE § 75 BetrVG 2001 Nr. 3).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 Sa 1373/06

    Reichweite des Gestaltungsspielraumes der Betriebspartner bei der Vereinbarung

  • LAG Köln, 21.04.2008 - 5 Sa 419/08

    Keine Altersdiskriminierung durch Höchstbetragsklausel für Sozialplanabfindung

    Eine unmittelbare Benachteiligung lässt sich bei einer solchen Sozialplangestaltung nicht feststellen (ebenso LAG Köln Urteil vom 7.11.2007 - 3 Sa 203/07).

    In einer solchen Konstellation liegt keine mittelbare Diskriminierung vor (ebenso LAG Köln Urteil vom 7.11.2007 - 3 Sa 203/07).

  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2019 - 9 Ca 2039/19
    Dies ist keine Frage der unmittelbaren oder mittelbaren Altersdiskriminierung (BAG 2. Oktober 2007 - 1 AZN 937/07 - juris Rn. 8; BAG 21. Juli 2009 - 1 AZR 566/08 - juris Rn. 21; LAG Nürnberg 12. November 2014 - 2 Sa 317/14 - juris Rn. 55; LAG Köln 7. November 2007 - 3 Sa 203/07 - juris Rn. 36 ff.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht