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   LAG München, 27.10.2005 - 3 Sa 286/05   

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https://dejure.org/2005,11636
LAG München, 27.10.2005 - 3 Sa 286/05 (https://dejure.org/2005,11636)
LAG München, Entscheidung vom 27.10.2005 - 3 Sa 286/05 (https://dejure.org/2005,11636)
LAG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 3 Sa 286/05 (https://dejure.org/2005,11636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung eines Anspruch auf Zahlung einer Jahresvergütung (Weihnachtsgeld) an den Versorgungsempfänger eines Unternehmens auf Grund betrieblicher Übung; Erwerb eines "Rentner-Weihnachtsgeldes" bereits während der aktiven Zeit eines Arbeitnehmers ; Vorbehalt ...

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Kein Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger aufgrund betrieblicher Übung bei erklärtem Vorbehalt - Ausschluss des Anspruchs auch bei Unkenntnis des Vorbehalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG München, 27.10.2005 - 3 Sa 286/05
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 21.12.2000 unzulässigerweise in bereits erdiente Besitzstände bzw. Anwartschaften oder gar in bereits erworbene Versorgungsansprüche eingreift (vgl. BAG vom 18.12.2003 - 3 AZR 81/02; BAG vom 25.10.1988 - 3 AZR 483/88) eingreift.
  • LAG München, 27.06.2008 - 3 Sa 676/07

    Betriebliche Übung

    Das Landesarbeitsgericht München (erkennende Kammer) hat mit Urteil vom 27.10.2005 - 3 Sa 286/05 -, auf das hinsichtlich des Vortrages der Parteien in diesem Berufungsverfahren und in Bezug auf die Einzelheiten der rechtlichen Erwägungen der Kammer verwiesen wird, entsprechend den Berufungsanträgen der Beklagten das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.01.2005 geändert und die Klage abgewiesen, soweit beantragt ist festzustellen, dass die Beklagte an den Kläger auch weiterhin ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent des monatsdurchschnittlichen Versorgungsbezuges bezahlen muss.

    Auf die - zugelassene und eingelegte - Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 57/06 - das Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 27.10.2005 - 3 Sa 286/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich des sonstigen Vortrags der Parteien im Berufungsverfahren wird auf den Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts München vom 27.10.2005 -3 Sa 286/05 - verwiesen, ferner auf die Schriftsätze der Beklagten vom 04.10.2007, 15.11.2007 und 01.02.2008, auf die Schriftsätze des Klägers vom 10.10.2007, 11.12.2007, 18.01.2008, 13.02.2008 und 02.06.2008, ferner auf die Sitzungsniederschriften vom 14.02.2008 und 27.06.2008.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2005 - 3 Sa 286/05 - aufgehoben.
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