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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08   

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https://dejure.org/2009,8964
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,8964)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2009 - 3 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,8964)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 3 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,8964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Arbeitszeitreduzierung - Nichtteilnehmer am Lehrerpersonalkonzept MV

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei unverhältnismäßigem Angebot reduzierter Teilzeitquote für Lehrerin

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei unverhältnismäßigem Angebot reduzierter Teilzeitquote für Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    Ob ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung vorgesehenen Änderungen des Arbeitsverhältnisses billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu entscheiden (BAG vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, Seite 855 m. w. N.).

    Auszugehen ist dabei von den bisherigen vertraglichen Regelungen, wobei die angebotenen Änderungen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen dürfen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles - nämlich der Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung - erforderlich ist (BAG vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - a. a. O.).

    Dieser Umstand wiederum bedeutet, dass aus dem Vortrag des Arbeitgebers unmittelbar hervorgehen muss, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - a. a. O.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    Das Arbeitsgericht Rostock hat der Klage mit der benannten Entscheidung im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 15.07.2008 - 1 Sa 528/05 - stattgegeben.

    Ob an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt jedenfalls in den Fällen - wie hier - der Änderungskündigung eines Nichtteilnehmers mit einer Teilzeitquote unterhalb der Quote für die Teilnehmer bei gleichzeitiger Feststellung eines an sich höheren Beschäftigungsbedarfes in der gegebenen Fächerkombination festgehalten werden kann, erscheint angesichts der Erläuterungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung vom 24.06.2009 sowie den Ausführungen in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15.07.2008 (1 Sa 528/05; juris) zwar überdenkenswert, ist vorliegend jedoch nicht entscheidungserheblich und kann hier deshalb unentschieden bleiben.

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    D. h., die arbeitgeberseitig angestrebten Änderungen müssen geeignet und erforderlich sein, um den Inhalt des Arbeitsvertrages den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen und zwar hinsichtlich aller in Frage kommenden Vertragsänderungen (BAG vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, Seite 56 m. w. N.).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    Ist diese Frage zu bejahen, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, Seite 120).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    Diesbezüglich ist als unangreifbare unternehmerische Entscheidung des beklagten Landes angenommen worden, hinsichtlich des ermittelten Unterrichtsbedarfes für das jeweils bevorstehende Schuljahr auf der Grundlage der von den jeweiligen Schulen eines Schulamtsbezirkes angemeldeten Unterrichtsstunden nur noch - von Ausnahmen z. B. für verbeamtete Lehrkräfte abgesehen - mit Lehrkräften auf Teilzeitbasis zusammenzuarbeiten (z. B. LAG M-V vom 04.04.2006 -5 Sa 243/05-, juris; vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2006 - 5 Sa 243/05
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
    Diesbezüglich ist als unangreifbare unternehmerische Entscheidung des beklagten Landes angenommen worden, hinsichtlich des ermittelten Unterrichtsbedarfes für das jeweils bevorstehende Schuljahr auf der Grundlage der von den jeweiligen Schulen eines Schulamtsbezirkes angemeldeten Unterrichtsstunden nur noch - von Ausnahmen z. B. für verbeamtete Lehrkräfte abgesehen - mit Lehrkräften auf Teilzeitbasis zusammenzuarbeiten (z. B. LAG M-V vom 04.04.2006 -5 Sa 243/05-, juris; vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 -, juris).
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