Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4556
LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11 (https://dejure.org/2012,4556)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.2012 - 3 Sa 540/11 (https://dejure.org/2012,4556)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 3 Sa 540/11 (https://dejure.org/2012,4556)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch; Begründetheit einer Zahlungsklage bei kurzfristiger Terminabsage aus Gründen der Nichtauffindbarkeit des vereinbarten Ortes

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Fahrtkostenerstattung bei Nicht-Erscheinen zum Bewerbungsgespräch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Fahrtkostenerstattung bei Nicht-Erscheinen zum Bewerbungsgespräch

  • hensche.de

    Vorstellungsgespräch, Bewerbung, Fahrtkostenerstattung

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; BGB § 662
    Fahrtkostenerstattung nach Einladung zu Vorstellungsgespräch; unbegründete Zahlungsklage bei kurzfristiger Terminabsage aus Gründen der Nichtauffindbarkeit des vereinbarten Ortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wenn das Navi zickt, gibt’s kein Geld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Vorstellungsgespräch - Keine Fahrtkostenerstattung bei verspätetem Erscheinen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Bewerbung zu spät gekommen - Keine Fahrtkostenerstattung

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung zum Vorstellungsgespräch

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Bewerbung: Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbungstermin: Kostenersatz nur bei Erscheinen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrtkostenerstattung bei Nichterscheinen des Bewerbers zum Vorstellungstermin

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Fahrkostenerstattung des Bewerbers, wenn dieser nicht zum Vorstellungsgespräch erscheint

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fahrtkostenerstattung, wenn die Anreise zum Bewerbungsgespräch scheitert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Mainz, 12.08.2011 - 9 Ca 380/11

    Arbeitsplatz nicht gefunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - die Klage abgewiesen.

    Der Kläger beantragt , das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 61, 80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. seit dem 26. Februar 2011 zu zahlen.

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87

    Vorstellungskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
    Dieser Aufwendungsersatzanspruch folgt aus §§ 670, 662 BGB ( BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 - Rn. 11, NZA 1989, 468; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Müller-Glöge 12. Aufl. § 629 BGB Rn. 13 m.w.N. ).
  • BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
    Allerdings begründet grundsätzlich nur ein ordnungsgemäß erfüllter Auftrag einen Aufwendungsersatzanspruch ( BGH 04. Februar 1980 - II ZR 119/79 - Rn. 13, NJW 1980, 2130; vgl. auch Jauernig BGB 14. Aufl. § 665 Rn. 8; Prütting/Wegen/Weinreich BGB 2. Aufl. § 665 Rn. 6; Staudinger BGB-Neubearbeitung 2006 § 665 Rn. 24 ).
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