Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 662 BGB, § 670 BGB
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach Einladung zum Vorstellungsgespräch - Nichterscheinen des Bewerbers zum Vorstellungstermin - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch; Begründetheit einer Zahlungsklage bei kurzfristiger Terminabsage aus Gründen der Nichtauffindbarkeit des vereinbarten Ortes
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Keine Fahrtkostenerstattung bei Nicht-Erscheinen zum Bewerbungsgespräch
- arbeitsrecht-hessen.de
Keine Fahrtkostenerstattung bei Nicht-Erscheinen zum Bewerbungsgespräch
- hensche.de
Vorstellungsgespräch, Bewerbung, Fahrtkostenerstattung
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 670; BGB § 662
Fahrtkostenerstattung nach Einladung zu Vorstellungsgespräch; unbegründete Zahlungsklage bei kurzfristiger Terminabsage aus Gründen der Nichtauffindbarkeit des vereinbarten Ortes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wenn das Navi zickt, gibt’s kein Geld
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Vorstellungsgespräch - Keine Fahrtkostenerstattung bei verspätetem Erscheinen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Bewerbung zu spät gekommen - Keine Fahrtkostenerstattung
- ra-staemmler.de (Kurzinformation)
Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung zum Vorstellungsgespräch
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Bewerbung: Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bewerbungstermin: Kostenersatz nur bei Erscheinen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Fahrtkostenerstattung bei Nichterscheinen des Bewerbers zum Vorstellungstermin
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Fahrkostenerstattung des Bewerbers, wenn dieser nicht zum Vorstellungsgespräch erscheint
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Fahrtkostenerstattung, wenn die Anreise zum Bewerbungsgespräch scheitert
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.08.2011 - 9 Ca 380/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZN 712/12
- BAG, 24.10.2012 - 9 AZN 712/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Mainz, 12.08.2011 - 9 Ca 380/11
Arbeitsplatz nicht gefunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - die Klage abgewiesen.
Der Kläger beantragt , das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12. August 2011 - 9 Ca 380/11 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 61, 80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. seit dem 26. Februar 2011 zu zahlen.
- BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87
Vorstellungskosten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
Dieser Aufwendungsersatzanspruch folgt aus §§ 670, 662 BGB ( BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 - Rn. 11, NZA 1989, 468;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Müller-Glöge 12. Aufl. § 629 BGB Rn. 13 m.w.N. ). - BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
Allerdings begründet grundsätzlich nur ein ordnungsgemäß erfüllter Auftrag einen Aufwendungsersatzanspruch ( BGH 04. Februar 1980 - II ZR 119/79 - Rn. 13, NJW 1980, 2130;… vgl. auch Jauernig BGB 14. Aufl. § 665 Rn. 8;… Prütting/Wegen/Weinreich BGB 2. Aufl. § 665 Rn. 6;… Staudinger BGB-Neubearbeitung 2006 § 665 Rn. 24 ).