Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c)   
   Untertitel 1 - Auftrag (§§ 662 - 674)   
§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Rechtsprechung zu § 670 BGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Kreditkartenzahlung nach Nachtklubbesuch, 24.9.02 
    §§ 670, 675, 780 BGB, Kreditkartenzahlungen sind grds. ggü dem Kreditkartenunternehmen unwiderruflich - auch bei Unwirksamkeit des Valutageschäfts (zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen)

  • BGH, Gehilfe des Konkursverwalters, 19.7.01 (NJW 2001, 3190)
    § 82 KO (§ 60 InsO), § 278 BGB, Haftung des Konkursverwalters für (auch strafbare) Schädigungen der Konkursmasse durch seine Gehilfen in Erfüllung von konkursspezifischen Verwalterpflichten;
    §§ 670, 675 BGB, Risiko der Bank bei Fälschung eines Überweisungsauftrags, zum Anspruch der Bank aus pVV;
    § 249 BGB, ersatzfähiger Schaden bei scheinbarer Belastung des Kontos (Unverfügbarkeit des "Buchgeldes");
    zur (analogen) Anwendung von § 255 BGB beim Schadensausgleich hinsichtlich eines falsch ausgewiesenen Kontostands

  • BGH, Überweisungsaufträge von der Weltreise, 17.7.01 (NJW 2001, 2968)
    §§ 670, 675 BGB, keine verschuldensunabhängige Sphärenhaftung (Rechtsscheinshaftung) bei Fälschung eines Überweisungsauftrags (Risiko der Bank), zu den Voraussetzungen eines Anspruchs wegen pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • OLG Düsseldorf, Serien-Abmahngeschäft des Anwalts [OLG Düsseldorf], 20.2.01
    §§ 677, 670 BGB, § 14 VI MarkenG, keine "Erforderlichkeit" der Einschaltung eines Anwalts bei einfach gelagerten Markenrechtsverletzungen ("Massengeschäft"), Rechtsmißbrauch, § 13 V UWG analog

  • BGH, Thermariums-Spinde, 30.1.01 (NJW 2001, 1508) 
    §§ 242, 263a, 53 StGB, Diebstahl einer Scheckkarte und nachfolgender Computerbetrug durch Benutzung der Karte stehen grds. im Verhältnis der Tatmehrheit, nicht der Gesetzeskonkurrenz (keine mitbestrafte Nachtat), Geschädigter des Computerbetrugs ist grds. die Bank, § 670 BGB (Hinweis: speziell § 676h BGB)

  • BAG, Lacknebel über Firmenparkplatz, 25.5.00 (NJW 2000, 3369)
    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfaßt Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers, Zumutbarkeit, § 276, Auswahl einer Fremdfirma für Lackierarbeiten;
    § 278, Fremdfirma ist kein Erfüllungsgehilfe hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers, Eigentumsverletzungen zu unterlassen;
    Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 670, wenn ein Privatwagen des Arbeitnehmers beschädigt wird, den dieser für den Arbeitsbetrieb einsetzt

  • BAG, beschädigter Violabogen, 27.1.00 (DB 2000, 1127)
    innerbetrieblicher Schadensausgleich (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"), § 670 BGB analog;
    Anwendung des § 254 BGB auch auf vom Arbeitgeber zu vertretende Sach- oder Betriebsgefahr;
    Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis sind vertraglich unabdingbar ("einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht")

  • BGH, Bearbeitungsgebühr Freistellungsauftrag, 15.7.97 (BGHZ 136, 261)
    § 8 AGBG (jetzt § 307 III BGB <Fassung ab 1.1.02>), Entgeltregelung, "Rechtsvorschriften" sind auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze;
    § 9 AGBG, § 670 BGB, § 354 HGB, keine finanzielle Überwälzung der staatlichen Inpflichtnahme der Banken auf den Bankkunden, keine Geltung des "Verursacherprinzips";
    (Hinweis: Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung erfolglos: «Bearbeitungsgebühr Freistellungsauftrag (BVerfG)»)

  • OLG Hamm, gestohlene EC-Karte, 17.3.97 (NJW 1997, 1711)
    §§ 675, 670 BGB (Hinweis: nun spezieller § 676h BGB), Beweislastverteilung;
    Beweisaufnahme über Entschlüsselbarkeit der PIN;
    § 286 ZPO, zum vollen Beweis einer Tatsache kann eine informatorische Parteianhörung gem. § 141 ZPO genügen

  • BGH, Kollusionsvorwurf gegen Geschäftsführer, 11.3.96 (NJW 1996, 1532)
    § 33 ZPO, eine Widerklage, für die ein anderer Rechtsweg gegeben ist, muß gem. § 17a II 1 GVG an das zuständige Gericht verwiesen werden (keine Anwendung von § 17 I 2 GVG);
    §§ 670, 254 BGB, Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"): Abwägung der gesamten Umstände, insb. Verschulden einerseits und Betriebsrisiko andererseits

  • BGH, abhandengekommener Orderscheck, 31.10.95 (NJW 1996, 195)
    §§ 989, 990, grobe Fahrlässigkeit, fehlendes Indossament, Schaden, § 670, Art. 35 ScheckG;
    § 254 I

  • BGH, Feuerwehrmann, 4.5.93 (NJW 1993, 2234) 
    § 823, haftungsbegründende Kausalität, Adäquanz, Zurechnungszusammenhang, Vorschaden, Herausforderung, Gefahrverwirklichung;
    §§ 683, 670

  • BGH, Vermarktung von Liegenschaften, 28.10.92 (NJW-RR 1993, 200)
    § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), pVV (vgl. nunmehr § 280 BGB <Fassung ab 1.1.02>), GoA, § 670 BGB, Abbedingung

  • BGH, Gefälschte Überweisung, 20.6.90 (NJW-RR 1990, 1200)
    §§ 670, 675 BGB, Fälschungsrisiko trägt die Bank;
    § 812 BGB, Bereicherungsanspruch gegen den Überweisungsempfänger steht der Bank, nicht dem Bankkunden zu, § 816 II BGB, Möglichkeit der Genehmigung der aufgrund Fälschung ausgeführten Überweisung

  • BGH, Fließ- und Knackgeräusche, 12.7.84 (BGHZ 92, 123)
    zur Rechtsnatur des Bauträgervertrags, Gewährleistung nach Werkvertragsrecht (§§ 633 ff BGB), bei Insolvenz des Bauunternehmers hat der Erwerber Anspruch auf Erstattung der Prozeßkosten, die bei dem Versuch, die abgetretenen Ansprüche gegen den Unternehmer geltend zu machen, entstanden sind (§ 670 BGB);
    § 319 ZPO, offenbare Unrichtigkeiten im Berufungsurteil können auch durch das Revisionsgericht berichtigt werden

  • BGH, Kredittilung für Lebenspartner II, 23.2.81 (NJW 1981, 1502)
    nichteheliche Lebensgemeinschaft, Tilgungslast nach Trennung;
    §§ 741 ff;
    § 670

  • BAG, Fahrt zur Baustelle, 18.1.66 (VersR 1966, 881)
    gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, Abtretung

Literatur im Internet zu § 670 BGB

Querverweise

Auf § 670 BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Juristische Personen
            Vereine
              Allgemeine Vorschriften
                § 27 (Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
            Geschäftsbesorgungsvertrag
              § 675 (Entgeltliche Geschäftsbesorgung)
            Zahlungsdienste
              Allgemeine Vorschriften
                § 675c (Zahlungsdienste und elektronisches Geld)
          Gesellschaft
            § 713 (Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter)
     
      Familienrecht
        Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
          Vormundschaft
            Führung der Vormundschaft
              § 1835 (Aufwendungsersatz)
     
      Erbrecht
        Testament
          Testamentsvollstrecker
            § 2218 (Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung)
Redaktionelle Querverweise zu § 670 BGB:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 256 (Verzinsung von Aufwendungen)
            § 257 (Befreiungsanspruch)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Allgemeine Vorschriften
              § 450 I (Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen)
          Geschäftsführung ohne Auftrag
            § 683 S. 1 (Ersatz von Aufwendungen)
          Bürgschaft
            § 775 (Anspruch des Bürgen auf Befreiung)

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