Rechtsprechung zu § 670 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 259 Entscheidungen zu § 670 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 670 BGB im Volltext bei

- 30 Urteilsbesprechungen zu § 670 BGB bei ibr-online
- BGH, Kreditkartenzahlung nach Nachtklubbesuch, 24.9.02
§§ 670, 675, 780 BGB, Kreditkartenzahlungen sind grds. ggü dem Kreditkartenunternehmen unwiderruflich - auch bei Unwirksamkeit des Valutageschäfts (zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen)
- BGH, Gehilfe des Konkursverwalters, 19.7.01 (NJW 2001, 3190)
§ 82 KO (§ 60 InsO), § 278 BGB, Haftung des Konkursverwalters für (auch strafbare) Schädigungen der Konkursmasse durch seine Gehilfen in Erfüllung von konkursspezifischen Verwalterpflichten;
§§ 670, 675 BGB, Risiko der Bank bei Fälschung eines Überweisungsauftrags, zum Anspruch der Bank aus pVV;
§ 249 BGB, ersatzfähiger Schaden bei scheinbarer Belastung des Kontos (Unverfügbarkeit des "Buchgeldes");
zur (analogen) Anwendung von § 255 BGB beim Schadensausgleich hinsichtlich eines falsch ausgewiesenen Kontostands
- BGH, Überweisungsaufträge von der Weltreise, 17.7.01 (NJW 2001, 2968)
§§ 670, 675 BGB, keine verschuldensunabhängige Sphärenhaftung (Rechtsscheinshaftung) bei Fälschung eines Überweisungsauftrags (Risiko der Bank), zu den Voraussetzungen eines Anspruchs wegen pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- OLG Düsseldorf, Serien-Abmahngeschäft des Anwalts [OLG Düsseldorf], 20.2.01
§§ 677, 670 BGB, § 14 VI MarkenG, keine "Erforderlichkeit" der Einschaltung eines Anwalts bei einfach gelagerten Markenrechtsverletzungen ("Massengeschäft"), Rechtsmißbrauch, § 13 V UWG analog
- BGH, Thermariums-Spinde, 30.1.01 (NJW 2001, 1508)
§§ 242, 263a, 53 StGB, Diebstahl einer Scheckkarte und nachfolgender Computerbetrug durch Benutzung der Karte stehen grds. im Verhältnis der Tatmehrheit, nicht der Gesetzeskonkurrenz (keine mitbestrafte Nachtat), Geschädigter des Computerbetrugs ist grds. die Bank, § 670 BGB (Hinweis: speziell § 676h BGB)
- BAG, Lacknebel über Firmenparkplatz, 25.5.00 (NJW 2000, 3369)
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfaßt Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers, Zumutbarkeit, § 276, Auswahl einer Fremdfirma für Lackierarbeiten;
§ 278, Fremdfirma ist kein Erfüllungsgehilfe hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers, Eigentumsverletzungen zu unterlassen;
Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 670, wenn ein Privatwagen des Arbeitnehmers beschädigt wird, den dieser für den Arbeitsbetrieb einsetzt
- BAG, beschädigter Violabogen, 27.1.00 (DB 2000, 1127)
innerbetrieblicher Schadensausgleich (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"), § 670 BGB analog;
Anwendung des § 254 BGB auch auf vom Arbeitgeber zu vertretende Sach- oder Betriebsgefahr;
Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis sind vertraglich unabdingbar ("einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht")
- BGH, Bearbeitungsgebühr Freistellungsauftrag, 15.7.97 (BGHZ 136, 261)
§ 8 AGBG (jetzt § 307 III BGB <Fassung ab 1.1.02>), Entgeltregelung, "Rechtsvorschriften" sind auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze;
§ 9 AGBG, § 670 BGB, § 354 HGB, keine finanzielle Überwälzung der staatlichen Inpflichtnahme der Banken auf den Bankkunden, keine Geltung des "Verursacherprinzips";
(Hinweis: Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung erfolglos: «Bearbeitungsgebühr Freistellungsauftrag (BVerfG)»)
- OLG Hamm, gestohlene EC-Karte, 17.3.97 (NJW 1997, 1711)
§§ 675, 670 BGB (Hinweis: nun spezieller § 676h BGB), Beweislastverteilung;
Beweisaufnahme über Entschlüsselbarkeit der PIN;
§ 286 ZPO, zum vollen Beweis einer Tatsache kann eine informatorische Parteianhörung gem. § 141 ZPO genügen
- BGH, Kollusionsvorwurf gegen Geschäftsführer, 11.3.96 (NJW 1996, 1532)
§ 33 ZPO, eine Widerklage, für die ein anderer Rechtsweg gegeben ist, muß gem. § 17a II 1 GVG an das zuständige Gericht verwiesen werden (keine Anwendung von § 17 I 2 GVG);
§§ 670, 254 BGB, Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"): Abwägung der gesamten Umstände, insb. Verschulden einerseits und Betriebsrisiko andererseits
- BGH, abhandengekommener Orderscheck, 31.10.95 (NJW 1996, 195)
- BGH, Feuerwehrmann, 4.5.93 (NJW 1993, 2234)
§ 823, haftungsbegründende Kausalität, Adäquanz, Zurechnungszusammenhang, Vorschaden, Herausforderung, Gefahrverwirklichung;
§§ 683, 670
- BGH, Vermarktung von Liegenschaften, 28.10.92 (NJW-RR 1993, 200)
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), pVV (vgl. nunmehr § 280 BGB <Fassung ab 1.1.02>), GoA, § 670 BGB, Abbedingung
- BGH, Gefälschte Überweisung, 20.6.90 (NJW-RR 1990, 1200)
§§ 670, 675 BGB, Fälschungsrisiko trägt die Bank;
§ 812 BGB, Bereicherungsanspruch gegen den Überweisungsempfänger steht der Bank, nicht dem Bankkunden zu, § 816 II BGB, Möglichkeit der Genehmigung der aufgrund Fälschung ausgeführten Überweisung
- BGH, Fließ- und Knackgeräusche, 12.7.84 (BGHZ 92, 123)
zur Rechtsnatur des Bauträgervertrags, Gewährleistung nach Werkvertragsrecht (§§ 633 ff BGB), bei Insolvenz des Bauunternehmers hat der Erwerber Anspruch auf Erstattung der Prozeßkosten, die bei dem Versuch, die abgetretenen Ansprüche gegen den Unternehmer geltend zu machen, entstanden sind (§ 670 BGB);
§ 319 ZPO, offenbare Unrichtigkeiten im Berufungsurteil können auch durch das Revisionsgericht berichtigt werden
- BGH, Kredittilung für Lebenspartner II, 23.2.81 (NJW 1981, 1502)
- BAG, Fahrt zur Baustelle, 18.1.66 (VersR 1966, 881)
gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, Abtretung
Literatur im Internet zu § 670 BGB
- § 670 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufwendungsersatz
Einwilligungsvorbehalt - § 670 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufwendungsersatz
Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung
Auftrag
Abmahnkosten - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 670 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Juristische Personen
- Vereine
- Allgemeine Vorschriften
- § 27 (Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- § 675 (Entgeltliche Geschäftsbesorgung)
- Zahlungsdienste
- Allgemeine Vorschriften
- § 675c (Zahlungsdienste und elektronisches Geld)
- Gesellschaft
- § 713 (Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Vormundschaft
- Führung der Vormundschaft
- § 1835 (Aufwendungsersatz)
- Erbrecht
- Testament
- Testamentsvollstrecker
- § 2218 (Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 11 (Festsetzung der Vergütung)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 46 (Auslagen und Aufwendungen)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Kommissionsgeschäft
- § 396
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle
- § 12 V
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