Rechtsprechung zu § 674 BGB
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Literatur im Internet zu § 674 BGB
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Querverweise
Auf § 674 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 169 (Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Allgemeines
- § 675 (Entgeltliche Geschäftsbesorgung)
- Erbrecht
- Testament
- Testamentsvollstrecker
- § 2218 (Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung)
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