Rechtsprechung
LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um den Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Wege eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB; Anspruch auf (Weiter)Beschäftigung zu den Bedingungen des mit dem Betriebsvorgänger abgeschlossenen Arbeitsvertrages; Tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a Abs. 1
Betriebsübergang bei Übernahme identitätsstiftender Schlachthofeinrichtungen ohne Personal - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 13.07.2005 - 9 Ca 460/05
- LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 15.12.2005 - C-232/04
Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder …
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 15.12.2005 - C 232/04 u. a. zu verweisen.Diese Auffassung kann jedoch nach der Entscheidung des EuGH vom 15.12.2005 (C 232, 233/04, in NZA 2006, 29 ff.) nicht mehr aufrechterhalten werden.
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Der arbeitstechnische Zweck wird weiter verfolgt (vgl. auch BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 666/93 - in EzA Nr. 116 zu § 613 a BGB). - EuGH, 20.11.2003 - C-340/01
Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Bezogen auf den vorliegenden Fall wären somit folgende für die Beurteilung eines Betriebsübergangs maßgeblichen Tatsachen zu berücksichtigen: Die Art des betreffenden Betriebes, der etwaige Übergang materieller Betriebsmittel und deren Bedeutung für die Fortführung des Betriebes, der Wert immaterieller Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, eine etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der Übergang der Kundschaft, der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten, die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten (vgl. auch EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - C 340/01 - sog. Abler-Entscheidung).
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
So bedarf es bei Auftragsübernahmen für einen rechtsgeschäftlichen Übergang keines Vertrages zwischen dem ehemaligen Auftragnehmer (hier der Fa. ...) und dem neuen Auftragnehmer (hier: der Beklagten; vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - in EzA Nr. 159 zu § 613 a BGB = AP Nr. 172 zu § 613 a BGB). - BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Somit ist von einem Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB dann zu sprechen, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit und Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - in EzA Nr. 190 zu § 613 a BGB = AP Nr. 209 zu § 613 a BGB). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Nur dann kann er aus ihrer Verwendung einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil ziehen (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - in EzA Nr. 160 zu § 613 a BGB = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB = NZA 98, 532). - BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94
Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Dem Zweck dieser Richtlinien ist durch eine europarechtskonforme Auslegung des § 613 a BGB Geltung zu verschaffen (vgl. BAG, Beschluss vom 27.06.1995 - 1 ABR 62/94 - in EzA Nr. 31 zu § 111 BetrVG 1972 = AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972). - BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Unter dem Einfluss der weiteren EuGH-Rechtsprechung nahm das BAG dann an, für einen Betrieb im Sinne des § 613 a BGB sei erforderlich, dass eine "organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung" vorliege (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 - in EzA Nr. 162 zu § 613 a BGB = AP Nr. 174 zu § 613 a BGB).