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   LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04   

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LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,14929)
LAG München, Entscheidung vom 24.06.2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,14929)
LAG München, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,14929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 102
    Betriebsbedingte Kündigung bei Stellenstreichung - Mitwirkung des Betriebsratsvorsitzenden an unternehmerischer Organisationsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04
    Diese Organisationsentscheidung ist als freie Unternehmerentscheidung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, nur begrenzt auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99; BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02).

    Denn der Sinn, dass der Arbeitgeber zur organisatorischen Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit der unternehmerischen Entscheidung vorgetragen muss, besteht darin, einen Missbrauch des Kündigungsrechts auszuschließen (BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04
    Diese Organisationsentscheidung ist als freie Unternehmerentscheidung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, nur begrenzt auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99; BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04
    Soweit der Kläger Mängel des Informationsflusses innerhalb des Betriebsrats oder bei dessen Beschlussfassung rügt, ist darauf hinzuweisen, dass Fehler in der Sphäre des Betriebsrats dem Arbeitgeber grundsätzlich nur zuzurechnen sind, wen sie dieser selbst verursacht oder veranlasst hat (BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG München, 24.06.2005 - 3 Sa 804/04
    Dazu gehört auch die Darlegung einer näher konkretisierten Prognose, aus der sich ergibt, wie die umverteilten Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98).
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   LAG Hessen, 18.02.2005 - 3 Sa 804/04   

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LAG Hessen, 18.02.2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,74964)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.02.2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,74964)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 3 Sa 804/04 (https://dejure.org/2005,74964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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