Rechtsprechung
LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf erneute Auswahl bei einer vorherigen Ablehnung auf eine Stelle im öffentlichen Dienst ; Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst ; Bedeutung einer Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR ; ...
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 119 S. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; SächsVerf Art. 119 S. 2 Nr. 2
Eignungsbewertung bei inoffizieller Tätigkeit für DDR-Staatsicherheit - Berücksichtigung entlastender Umstände
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 06.10.2004 - 3 Ca 2825/04
- LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04
Er entspricht insoweit der Rechtsprechung zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage und ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 - in AP Nr. 45 zu Art. 33 Abs. 2 GG; zuletzt BAG, Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 - in AP Nr. 61 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04
Zutreffend anerkennt deshalb die Rechtsprechung des 9. Senats des BAG einen Anspruch auf erneute Auswahl, wenn die bisherige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers sich als fehlerhaft erweist, den Kläger somit in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt und die ausgeschriebene Stelle - wie hier - noch nicht endgültig besetzt ist (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 - in AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97
Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht
Auszug aus LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04
Er entspricht insoweit der Rechtsprechung zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage und ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 - in AP Nr. 45 zu Art. 33 Abs. 2 GG; zuletzt BAG, Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 - in AP Nr. 61 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …
Auszug aus LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04
Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht (in seinem Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 26/98 - in SächsVBl. 99, 205 bis 208 = BVerwGE 109, 59 bis 68) darauf hingewiesen, dass junge Erwachsene - ein solcher war der Kläger damals -, die in der DDR aufgewachsen sind, zumal während des Wehrdienstes aus Gründen der Loyalität, ihrer geringen Lebenserfahrung, einer unzureichenden Bewertung der Ziele und Methoden der Staatssicherheitsdienste wie auch durch das In-Aussicht-Stellen mannigfaltiger Vor- und Nachteile eher dazu verleitet werden konnten, sich dem MfS als Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.