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   OLG Hamm, 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05   

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https://dejure.org/2005,16938
OLG Hamm, 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05 (https://dejure.org/2005,16938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05 (https://dejure.org/2005,16938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2005 - 3 Ss OWi 181/05 (https://dejure.org/2005,16938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wiedergabe der von einem Tatrichter aus einem Sachverständigengutachten übernommenen Schlussfolgerungen in der Urteilsbegründung

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Sachverständigengutachten, Darstellung im Urteil; Anknüpfungstatsachen, Befundtatsachen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGH NJW 2000, 1351; NJW 1993, 3081 = BGHSt 35, 291 (292 ff.)).

    Die alleinige Mitteilung des Ergebnisses kann allerdings ausreichen, wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat und von keiner Seite Einwände gegen die Tauglichkeit der gesicherten Spur und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 3081 (3083)).

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ss OWi 917/05

    Sachverständigengutachten; Darstellung im Urteil; Anforderungen an die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05 - Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr. 43 d).
  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss OWi 388/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung

    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich aber nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. BGH NJW 2000, 1350), so dass sich dessen Darstellung im Urteil nicht im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken kann (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 26.04.2005 - 3 Ss OWi 181/05 -).
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