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OLG Hamm, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 553/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
SGB III § 284
Beschäftigung ; Arbeitsverhältnisses, Gefälligkeitsverhältnis; Arbeitserlaubnispflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitserlaubnispflicht eines Ausländers bei einem Gefälligkeitsverhältnis; Bußgelder wegen vorsätzlicher Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung
- Judicialis
SGB III § 284
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB III § 284
Beschäftigung; Arbeitsverhältnisses, Gefälligkeitsverhältnis; Arbeitserlaubnispflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 23.11.2000 - 1 Ss OWi 1037/00
Genehmigungspflichtige Beschäftigung von Ausländern
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 553/06
Gefälligkeitsverhältnisse unterliegen dagegen nicht der Arbeitserlaubnispflicht des § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Das Arbeitsverhältnis ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass die Erbringung einer Tätigkeit und die gewährten Sachbezüge in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2000 - 1 Ss OWi 1037/00 - = NStZ-RR 2001, 180 f.).