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   OLG Hamm, 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08   

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https://dejure.org/2009,10878
OLG Hamm, 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08 (https://dejure.org/2009,10878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08 (https://dejure.org/2009,10878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2009 - 3 Ss OWi 976/08 (https://dejure.org/2009,10878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs; Verhängung einer Geldbuße wegen Missachtung des Rotlichtes einer Lichtzeichenanlage; Belehrung über die Folgen des Ausbleibens bei einer Gerichtsverhandlung

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 24 Js 1057/08
  • AG Herford - 11 OWi 419/08
  • OLG Hamm, 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78
    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2009 - 3 Ss OWi 976/08
    Die Belehrung in einer früheren Ladung über die Folgen des Ausbleibens reicht indes nicht aus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.02.1979, VRS 57, 299 ff).
  • OLG Hamm, 29.09.2009 - 2 Ss OWi 707/09

    Verfahrenshindernis; Zulassungsverfahren; Rechtsbeschwerde, Beachtlichkeit

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs ist nicht gerügt worden, so dass dahinstehen kann, ob dem Betroffenen das rechtliche Gehör möglicherweise dadurch versagt worden ist, dass die Ladung zum Hauptverhandlungstermin nicht die in § 74 Abs. 3 OWiG vorgeschriebene Belehrung über die möglichen Verfahrensgestaltungen im Falle seiner Abwesenheit enthielt (vgl. hierzu Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Januar 2009 in 3 Ss OWi 976/08).
  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    Nach ganz herrschender Meinung muss im Falle einer Terminsverlegung in der Ladung stets die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten sein (BeckOK OWiG/Hettenbach OWiG § 74 Rn. 22; KK-OWiG/Senge a.a.O. § 74 Rn. 29 unter Hinweis auf BayObLGSt 1975, 30; OLG Köln NStZ-RR 2000, 179; OLG Naumburg ZfS 2003, 43; vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1997, 209; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2009 - 3 SsOWi 976/08).
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