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BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Betätigungsverbot nach Vereinsgesetz (VereinG) - Objektiver Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinG
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VereinsG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96
Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Januar 1996 in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95
Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene …
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96
Der Angeklagte, ein in Deutschland lebender Kurde, erhielt im März 1994 gemeinsam mit zwei weiteren, gesondert verfolgten Kurden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 545/95) von einem "Bekannten" eine größere Anzahl von Plakaten für eine Klebeaktion aus Anlaß des damals bevorstehenden Newroz-Festes, des traditionellen Frühlingsfestes der Kurden.
- BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der …
Hierfür genügt es, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen; auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 f.; vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 8; vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622).In Betracht kommen insbesondere auch unterstützende Handlungen im Bereich verbotener Propaganda (s. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, NStZ-RR 2002, 120, 121; BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 313;… Groh, VereinsG, § 20 Rn. 19), so etwa das Skandieren von Parolen während einer Kundgebung, die auf den Verein bezogen sind (so BGH…, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Zuwiderhandeln 1), oder die Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus für die Ziele des Vereins agitiert wird (so BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97, NStZ 1997, 497; vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97, NStZ-RR 1997, 349 f.), an einer für diesen werbenden Plakatklebeaktion (so BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 9) oder an einer Solidarisierungskampagne mittels massenhafter Selbstbezichtigungserklärungen (so BGH…, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, aaO).
- LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der …
Entscheidend für die Ermittlung des Aussagegehalts ist nicht die isolierte Betrachtung einzelner Elemente, sondern die Gesamtwirkung der einzelnen Elemente (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1996 - 3 StR 116/96 = BeckRS 1996, 31081157).