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   BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96   

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https://dejure.org/1996,8395
BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96 (https://dejure.org/1996,8395)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1996 - 3 StR 116/96 (https://dejure.org/1996,8395)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96 (https://dejure.org/1996,8395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Betätigungsverbot nach Vereinsgesetz (VereinG) - Objektiver Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Januar 1996 in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95

    Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96
    Der Angeklagte, ein in Deutschland lebender Kurde, erhielt im März 1994 gemeinsam mit zwei weiteren, gesondert verfolgten Kurden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 545/95) von einem "Bekannten" eine größere Anzahl von Plakaten für eine Klebeaktion aus Anlaß des damals bevorstehenden Newroz-Festes, des traditionellen Frühlingsfestes der Kurden.
  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    Hierfür genügt es, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen; auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 f.; vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 8; vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622).

    In Betracht kommen insbesondere auch unterstützende Handlungen im Bereich verbotener Propaganda (s. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, NStZ-RR 2002, 120, 121; BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 313; Groh, VereinsG, § 20 Rn. 19), so etwa das Skandieren von Parolen während einer Kundgebung, die auf den Verein bezogen sind (so BGH, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Zuwiderhandeln 1), oder die Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus für die Ziele des Vereins agitiert wird (so BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97, NStZ 1997, 497; vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97, NStZ-RR 1997, 349 f.), an einer für diesen werbenden Plakatklebeaktion (so BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 9) oder an einer Solidarisierungskampagne mittels massenhafter Selbstbezichtigungserklärungen (so BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, aaO).

  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Entscheidend für die Ermittlung des Aussagegehalts ist nicht die isolierte Betrachtung einzelner Elemente, sondern die Gesamtwirkung der einzelnen Elemente (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1996 - 3 StR 116/96 = BeckRS 1996, 31081157).
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