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   BGH, 30.06.2000 - 3 StR 141/00   

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https://dejure.org/2000,5440
BGH, 30.06.2000 - 3 StR 141/00 (https://dejure.org/2000,5440)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2000 - 3 StR 141/00 (https://dejure.org/2000,5440)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 3 StR 141/00 (https://dejure.org/2000,5440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Ermächtigung eines Pflichtverteidigers zur Rücknahme einer Revision bei gleichzeitiger Bestellung eines Wahlverteidigers durch den Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Widerruf der Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 608
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.04.1987 - 2 Ws 445/87
    Auszug aus BGH, 30.06.2000 - 3 StR 141/00
    Die Beauftragung eines ausdrücklich als "weiteren" bezeichneten Verteidigers, der neben dem bisherigen tätig werden soll und der eine weitere Revisionsbegründung abgibt, die inhaltlich über die erste Begründung nicht hinausgeht, ist nicht ungewöhnlich und läßt für sich genommen nicht erkennen, daß die Rechte des bisherigen Pflichtverteidigers beschränkt werden sollen (vgl. OLG München NStZ 1987, 342).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht

    Insbesondere ist der Nachweis nicht durch anwaltliche Versicherung des damaligen Verteidigers (vgl. dazu BGH NJW 1952, 273; wistra 2000, 391, 392) erbracht worden.
  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05

    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

    Die Beauftragung eines weiteren Verteidigers, der neben dem bisherigen tätig werden soll und der eine weitere Rechtsmittelbegründung abgibt, ist nicht ungewöhnlich und lässt für sich genommen nicht erkennen, dass die Rechte des bisherigen Verteidigers beschränkt werden sollen (BGH wistra 2000, 391; OLG München, NStZ 1987, 342; Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).
  • BGH, 13.09.2007 - 4 StR 394/07

    Wirksame Rücknahme der Revision (keine besondere Form)

    Die Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger ist auch im Hinblick auf die Revisionseinlegung durch den Wahlverteidiger umfassend wirksam ... (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 3 StR 141/00)".
  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 1/12

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme bei vorheriger Beauftragung eines weiteren

    Im Hinblick auf den Feststellungsantrag des Wahlverteidigers Rechtsanwalt M. stellt der Senat die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme ausdrücklich fest (vgl. BGH NStZ 2000, 608).
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