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   BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73   

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https://dejure.org/1973,8231
BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73 (https://dejure.org/1973,8231)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1973 - 3 StR 183/73 (https://dejure.org/1973,8231)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73 (https://dejure.org/1973,8231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des Verteidigers von der Vernehmung eines Zeugen - Vereinbarkeit der Funktionen als Zeuge und Verteidiger - Mißachtung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Angeklagten durch das Gericht - Rüge der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
    Ob und für welchen Zeitraum der Richter Dehl als verhindert anzusprechen war, bestimmte, worauf schon die Bundesanwaltschaft hingewiesen hat, der Landgerichtspräsident nach pflichtmäßigem Ermessen (vgl. BGHSt 18, 162).
  • BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63

    Rechtsanwaltsausschluß

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
    Der Beschluß, bei dem es sich nicht - wie in der Entscheidung BVerfGE 16, 214 - um die viel weitergehende Maßnahme der Ausschließung von der Verteidigung handelte, war indessen durch § 58 Abs. 1 StPO gerechtfertigt.
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
    Die Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Feststellung der Verhinderung (vgl. dazu BGHSt 12, 33; 12, 113; BGH LM Nr. 7 zu § 83 GVG) hatte sich für den hier in Betracht kommenden Zeitraum auch nicht durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl I 841) geändert.
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
    Die Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Feststellung der Verhinderung (vgl. dazu BGHSt 12, 33; 12, 113; BGH LM Nr. 7 zu § 83 GVG) hatte sich für den hier in Betracht kommenden Zeitraum auch nicht durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl I 841) geändert.
  • RG, 08.01.1921 - IV 1347/20

    Wird die Verteidigung dadurch unzulässig beschränkt, daß der Wahlverteidiger, der

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
    Diese Bestimmung gilt auch für den Verteidiger als Zeugen (RGSt 55, 219; vgl. auch BVerfGE a.a.O. S. 217).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Ein solcher Vorgang ist, soweit sich die wahrgenommenen Umstände offen darbieten, kein Teil einer verfahrensrechtlichen Inaugenscheinnahme (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73; Ott, aaO Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, aaO; abweichend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 86 Rn. 14 mwN für den Fall der Einlassungs- oder Aussageverweigerung; anders bei Zuhörern, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 StR 545/94, NStZ 1995, 609).
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