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BGH, 15.08.2001 - 3 StR 245/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand für die Revisionsinstanz; Auslegung des Antrags auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StPO § 397 a Abs. 1; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397 a Abs. 2
PKH bei offensichtlich unbegründeter Angeklagtenrevision - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 245/01
Soweit dieses Begehren als Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nach § 397 a Abs. 2 StPO ausgelegt werden sollte, ist es unbegründet, weil die allein vom Angeklagten eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5, 7). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 245/01
Soweit dieses Begehren als Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nach § 397 a Abs. 2 StPO ausgelegt werden sollte, ist es unbegründet, weil die allein vom Angeklagten eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5, 7).