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   BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95   

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BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95 (https://dejure.org/1995,1866)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1995 - 3 StR 276/95 (https://dejure.org/1995,1866)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95 (https://dejure.org/1995,1866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel - Verminderte Steuerungsfähigkeit anhand drogentypischer Abhängigkeitssyndrome - Anforderungen an die kumulative Prüfung zur Feststellung einer Drogenabhängigkeit im Sinne von § 21 Strafgesetzbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Die in der Urteilsformel überflüssigen Worte "gemeinschaftlich begangen" (vgl. BGHSt 27, 287, 289) hat der Senat weggelassen und den Tatbestand, aus dem die Strafe entnommen wurde, an den Beginn gestellt.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Bei der Tat des Angeklagten, der jedenfalls noch im Besitz von zwei Briefchen Kokain war (UA S. 22), scheidet auch der Sonderfall aus, daß die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die der Täter schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 1989, 430; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Bei der Tat des Angeklagten, der jedenfalls noch im Besitz von zwei Briefchen Kokain war (UA S. 22), scheidet auch der Sonderfall aus, daß die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die der Täter schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 1989, 430; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungskriminalität drogenabhängiger Täter nur dann in Betracht kommt, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter starke Entzugserscheinungen erleidet bzw. aufgrund früheren Erlebens deren Eintritt befürchtet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu beschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt in einem aktuellen Rausch verübt (s. nur BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 und 12m. w. N.).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Dies ist erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; SSW-StGB/Schöch § 20, Rn. 46).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung führt eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, wie sie das Amtsgericht beim Angeklagten für das Betäubungsmittel Heroin festgestellt hat, für sich allein noch nicht zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; Senatsbeschluss vom 30.03.2000 - 3 Ss 101/00; OLG Hamm Beschl. v. 29.04.2002 - 2 Ss 81/02).

    - langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; BayObLG NJW 1999, 1794, 1795),.

    - der Täter unter starken Entzugserscheinungen zum Tatzeitpunkt gelitten hat und dadurch getrieben wurde, sich mittels einer Straftat Mittel für den Drogenerwerb zu verschaffen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12, 5 und 2),.

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung führt eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, wie sie das Amtsgericht beim Angeklagten für das Betäubungsmittel Heroin festgestellt hat, für sich allein noch nicht zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; Senatsbeschluss vom 30.03.2000 - 3 Ss 101/00; OLG Hamm Beschl. v. 29.04.2002 - 2 Ss 81/02).

    - langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; BayObLG NJW 1999, 1794, 1795),.

    - der Täter unter starken Entzugserscheinungen zum Tatzeitpunkt gelitten hat und dadurch getrieben wurde, sich mittels einer Straftat Mittel für den Drogenerwerb zu verschaffen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12, 5 und 2),.

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Anwendung dieses Grundsatzes auch auf Fälle der Abhängigkeit von Kokain (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 10, 12) und Amphetamin (vgl. BGB NStZ 2001, 83, 84) trotz der bei den verschiedenen Drogen unterschiedlichen Entzugsfolgen nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    b) Den Urteilsgründen ist ebenso wenig zu entnehmen, ob der Angeklagte den schweren Raub im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. BGH JR 1987, 206 m. zust. Anm. Blau; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12) oder ob eine Entzugssymptomatik oder eine Angst vor Entzugserscheinungen vorlag.
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit kann auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, führen (BGH NStZ 1989.17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8 und 12; vgl, Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Entzugserscheinungen, welche erst bevorstehen, können mitunter den Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 Rn. 26 f.; vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 Rn. 11; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00 Rn. 7 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95 Rn. 5; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 (32); BGH NStZ 2001, 83 (84); BGH StV 1997, 517; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit

  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen;

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10

    Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss

  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 326/00

    Suchtbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

  • BGH, 11.02.2003 - 5 StR 573/02

    Schuldunfähigkeit (BTM-Auswirkungen bei Entzugserscheinungen; verminderte

  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02

    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts;

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 440/98

    Zueignungsabsicht

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hinreichend konkrete

  • OLG Nürnberg, 06.02.2008 - 2 St OLG Ss 8/08

    Fehlende Auseinandersetzung mit §§ 21 , 64 StGB als Urteilsmangel in BtM-Sachen

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