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   BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82 (S)   

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https://dejure.org/1983,2161
BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82 (S) (https://dejure.org/1983,2161)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1983 - 3 StR 345/82 (S) (https://dejure.org/1983,2161)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 3 StR 345/82 (S) (https://dejure.org/1983,2161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Besitztatbestandes von Betäubungsmitteln beim Erbringen einer Transportleistung ohne Herrschaftswillen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StGB § 27 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Transport - Haupttäter - Herrschaftswillen - Besitztatbestand

Papierfundstellen

  • StV 1983, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82
    Diese kurze, auf Augenblicke beschränkte und unter den Augen des Haupttäters ohne Herrschaftswillen erbrachte Transportleistung erfüllt den Besitztatbestand nicht (BGHSt 26, 117; BGHSt 27, 380, 382; Körner, BtMG § 29 Rdn 182).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82
    Diese kurze, auf Augenblicke beschränkte und unter den Augen des Haupttäters ohne Herrschaftswillen erbrachte Transportleistung erfüllt den Besitztatbestand nicht (BGHSt 26, 117; BGHSt 27, 380, 382; Körner, BtMG § 29 Rdn 182).
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß den Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig zu entnehmen ist, ob das Landgericht erwogen hat, daß bei der Bemessung einer Jugendstrafe deren Erziehungszweck vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. BGH MDR 1982, 339; NStZ 1982, 332).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß den Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig zu entnehmen ist, ob das Landgericht erwogen hat, daß bei der Bemessung einer Jugendstrafe deren Erziehungszweck vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. BGH MDR 1982, 339; NStZ 1982, 332).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    Soweit der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen das Merkmal des Besitzes verneint und zur Begründung dabei auch auf die Dauer der Sachherrschaft abgestellt hat (BGH, Beschlüsse vom 2. September 1994 - 2 StR 429/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; vom 25. Februar 1983 - 3 StR 345/82 (S), StV 1983, 200; Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, BGHSt 26, 117), hat er dieses nicht isoliert herangezogen.
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Nicht ausreichend ist dagegen eine ganz kurze Hilfstätigkeit , die ohne Herrschaftswillen geleistet wird, etwa beim Transport des Rauschgifts über eine kurze Strecke unter den Augen des Haupttäters zum PKW (BGH NJW 1975, 1470) oder, wenn der Beteiligte auf Anweisung unter den Augen des Haupttäters das Rauschgift aus dem Nebenzimmer holt (BGH BeckRS 1983, 00557).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen des Besitztatbestandes verneint hat - etwa: der Täter ergreift auf dem Tisch liegendes Rauschgift und versteckt es in einem Blumenkübel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2); der Täter trägt das Rauschgift nur 20 Meter unter den Augen des Haupttäters ohne Herrschaftswillen zu einem Auto (BGHSt 26, 117, 118); der Täter holt das Rauschgift auf Anweisung unter den Augen der Haupttäter aus einem Nebenzimmer (BGH StV 1983, 200) - hatte der Angeklagte das Heroin hier zumindest vorübergehend im alleinigen Besitz; damit ist aber der Fall einer nur ganz kurzen Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen nicht mehr gegeben, vielmehr der Besitztatbestand erfüllt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97).
  • LG Hamburg, 27.05.2020 - 603 KLs 8/19

    Besitz bei Kokain-Entladungshilfe

    Nicht ausreichend ist dagegen eine ganz kurze Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird (BGH NJW 1975, 1470; BGH BeckRS 1983, 00557; BGH BeckRS 1997, 31120040; BGH NStZ-RR 1998, 148 ).
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