Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.2021

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   BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20   

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BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6863)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6863)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Unterscheidung von Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an einer Bandentat; Mittäterschaft; Zurechnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der von einem Bandenmitglied aufgrund der Bandenabrede begangenen Tat den anderen Bandenmitgliedern als gemeinschaftlich begangene Straftat; Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der sichergestellten Betäubungsmittel für die Annahme einer nicht geringen Menge

  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Zurechnung von Straftaten gegenüber Bandenmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 25 Abs. 2
    Zurechnung der von einem Bandenmitglied aufgrund der Bandenabrede begangenen Tat den anderen Bandenmitgliedern als gemeinschaftlich begangene Straftat; Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der sichergestellten Betäubungsmittel für die Annahme einer nicht geringen Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 141
  • StV 2021, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Vielmehr ist für jede einzelne Straftat nach den allgemeinen Kriterien der Täterschaft und Teilnahme festzustellen, ob das einzelne Bandenmitglied sich an der Tat als Täter oder Teilnehmer oder ggf. gar nicht beteiligt hat (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; Urteile vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669 Rn. 17; vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376; jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2005 - 3 StR 150/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Vielmehr ist für jede einzelne Straftat nach den allgemeinen Kriterien der Täterschaft und Teilnahme festzustellen, ob das einzelne Bandenmitglied sich an der Tat als Täter oder Teilnehmer oder ggf. gar nicht beteiligt hat (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; Urteile vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669 Rn. 17; vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376; jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20
    Vielmehr ist für jede einzelne Straftat nach den allgemeinen Kriterien der Täterschaft und Teilnahme festzustellen, ob das einzelne Bandenmitglied sich an der Tat als Täter oder Teilnehmer oder ggf. gar nicht beteiligt hat (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; Urteile vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669 Rn. 17; vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376; jeweils mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter

    Nach deutschem Recht ist indes weder die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Bande allein strafbar, noch führt die Zugehörigkeit zu ihr als solche zu einer Strafbarkeit wegen aller von ihr begangenen Taten (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95 Rn. 9; vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, NJW 2021, 2813 Rn. 27; Beschluss vom 23. Februar 2021 - 3 StR 424/20, NStZ-RR 2021, 141, 142; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 244 Rn. 39).
  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten

    a) Die nunmehr mit der Sache befasste Strafkammer wird sich sorgfältiger als bisher geschehen mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob dem Angeklagten die Urkundenvorlagen der von ihm koordinierten Bandenmitglieder als Mittäter oder Teilnehmer zugerechnet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 3 StR 424/20 Rn. 7 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2021 - 3 StR 424/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6864
BGH, 16.02.2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6864)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6864)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20 (https://dejure.org/2021,6864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Substantiierte Darlegung des Vorliegens einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses durch den Angeklagten als Rechtfertigung für die Entpflichtung seines Verteidigers

  • rewis.io

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revisionsinstanz: Anforderungen an einen Entpflichtungsantrag des Angeklagten wegen fehlender Kontaktaufnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 143a Abs. 3
    Substantiierte Darlegung des Vorliegens einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses durch den Angeklagten als Rechtfertigung für die Entpflichtung seines Verteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.08.2019 - 3 StR 149/19

    Anspruch auf Aufhebung eines beigeordneten Pflichtverteidigers; Nachweis einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 3 StR 424/20
    Es besteht daneben kein Anlass für die Annahme, die Auswahl von Rechtsanwalt Prof. Dr. S. sei fehlerbehaftet, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger sei zerrüttet oder der Verteidiger sei unfähig, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. August 2019 - 3 StR 149/19, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 141 Rn. 9, § 143a Rn. 3 ff.).
  • BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19

    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers:

    Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen eine Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20; Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.).
  • BGH, 04.02.2022 - 5 StR 366/21

    Anforderungen an die Begründung einer Pflichtverteidigerwechsels aufgrund eines

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten und muss vom Antragsteller substantiiert dargelegt werden; die behauptete Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden, so dass pauschale, nicht näher belegbare Vorwürfe einen Pflichtverteidigerwechsel nicht rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20; vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 143 Rn. 5).
  • BGH, 22.02.2023 - 1 StR 480/22

    Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers (endgültige Zerstörung des

    Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen eine Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20 Rn. 4).
  • LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Störung des Vertrauensverhältnisses, unzureichende

    Lediglich Pauschale und nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen eine Entpflichtung daher nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20; Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.).
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