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   BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09   

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https://dejure.org/2010,3884
BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09 (https://dejure.org/2010,3884)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - 3 StR 527/09 (https://dejure.org/2010,3884)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 3 StR 527/09 (https://dejure.org/2010,3884)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 1 StGB, § 66 Abs 3 S 1 StGB, § 66 Abs 4 S 3 StGB, § 66 Abs 4 S 4 StGB
    Sicherungsverwahrung: Berechnung der "Rückfallverjährung"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vortaten des Verurteilten als Voraussetzung für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Berechnung der "Rückfallverjährung"

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Berechnung der "Rückfallverjährung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vortaten des Verurteilten als Voraussetzung für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09
    Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es auf den Zeitraum zwischen den einzelnen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB relevanten, das heißt den zur Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Vortaten, für die Einzelfreiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängt worden sind, sowie auf die Frist zwischen der letzten relevanten Vortat und der abzuurteilenden neuen Straftat an (BGHSt 25, 106, 107; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschl. vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; Fischer, StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 20; Sinn in SKStGB § 66 Rdn. 9).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09
    Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es auf den Zeitraum zwischen den einzelnen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB relevanten, das heißt den zur Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Vortaten, für die Einzelfreiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängt worden sind, sowie auf die Frist zwischen der letzten relevanten Vortat und der abzuurteilenden neuen Straftat an (BGHSt 25, 106, 107; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschl. vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; Fischer, StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 20; Sinn in SKStGB § 66 Rdn. 9).
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09
    Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es auf den Zeitraum zwischen den einzelnen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB relevanten, das heißt den zur Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Vortaten, für die Einzelfreiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängt worden sind, sowie auf die Frist zwischen der letzten relevanten Vortat und der abzuurteilenden neuen Straftat an (BGHSt 25, 106, 107; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschl. vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; Fischer, StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 20; Sinn in SKStGB § 66 Rdn. 9).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es indes auf den Zeitraum zwischen den einzelnen relevanten Vortaten (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) sowie auf die Frist zwischen der letzten in Betracht kommenden Vortat und der Anlasstat an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1973 - 1 StR 586/72, BGHSt 25, 106, 107; vom 6. August 1986 - 3 StR 243/86, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; vom 2. Februar 2010 - 3 StR 527/09, NStZ-RR 2010, 308, 309).
  • LG Düsseldorf, 30.06.2010 - 14 KLs 3/10

    Traden, Börsensucht, vermindete Schuldfähigkeit

    Dabei bezieht sich die Verjährungsregelung sowohl auf die Frist zwischen den jeweiligen Vortaten als auch auf die zwischen der letzten Vortat und der neuen Tat (BGH, Beschluss vom 2.02.2010, 3 StR 527/09 mwN; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 66 Rn. 20).
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