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   BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96   

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BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96 (https://dejure.org/1997,9928)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1997 - 3 StR 558/96 (https://dejure.org/1997,9928)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 3 StR 558/96 (https://dejure.org/1997,9928)
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  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
    In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).
  • BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82

    Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
    In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
    In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).
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