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BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung als Revisionsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89). - BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer …
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).