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   LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94   

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https://dejure.org/1994,2216
LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 (https://dejure.org/1994,2216)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 (https://dejure.org/1994,2216)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1994 - 3 TaBV 137/94 (https://dejure.org/1994,2216)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 260
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 01.03.1994 - 3 TaBV 20/94

    Wahlvorstand; Betriebsratswahl; Betriebsversammlung; Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94
    Auch wenn die Arbeitgeberin mit der Eingriffsregelung in das Wahlverfahren eigentlich keine der in §§ 935, 940 ZPO vorgesehene einstweilige Regelung, sondern eine vorläufige tatsachenschaffende Regelung, also eine Leistungs- oder Befriedigungsverfügung begehrt, ist eine solche Leistungsverfügung als Eingriff in ein Wahlverfahren nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. dazu zuletzt den Beschluß vom 01.03.1994 - 3 TaBV 20/94 -) nicht von vornherein, wie der Wahlvorstand meint, unzulässig (für die Zulässigkeit auch mit weiteren Nachweisen: Kreutz, GK- Betriebsverfassungsgesetz , 5. Aufl., § 18 Rdn. 76 m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 17. Aufl., § 18 Rdn. 22 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 18 Rdn. 22; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 19 Rdn. 18; Germelmann/Matthes/Prütting, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz , 1990, § 85 Rdn. 38).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15 = NZA-RR 1997, 141-143, LAG I., Beschluss vom 09.09.1994, BB 1995, 260, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.1991, BetrR 1992, 115).
  • LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Das sichere Vorliegen von Anfechtungsgründen reicht aus, um eine Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung vollständig abzubrechen (LAG Hamm, Beschluss vom 9. September 1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, Seite 260; LAG Baden-Württemberg, 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94; LAG Niedersachsen 4. Dezember 2003 - 16 TaBV 91/03).
  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

    Demgegenüber wird auch vertreten, dass im Rahmen der nach den §§ 935, 940 ZPO vorzunehmenden Abwägung die Wahl auch dann abgebrochen werden kann, wenn eine Wahlanfechtung wegen eines schwerwiegenden Fehlers im Wahlverfahren mit Sicherheit zum Erfolg führen werde und eine nicht nur unerhebliche betriebsratslose Zeit nicht zu befürchten sei (LAG Hamm 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260; LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401; LAG Niedersachsen 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 - NZA-RR 2004, 197; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; Fitting, a.a.O., § 18 Rn. 41 f., DKK/Schneider, a.a.O., § 19 Rn. 18; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 18 Rn. 21; WPK/Wlotzke, BetrVG, 4. Aufl., § 18 Rn. 11; Bram, FA 2006, 66 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

    Die erkennende Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an ( noch offengelassen in: 24.02.2010 - 10 TaBVGa 7/10) , hält also den Abbruch einer Betriebsratswahl schon bei sicherer Anfechtbarkeit nicht für gerechtfertigt ( so noch LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260).
  • LAG München, 11.04.2006 - 4 TaBV 38/06

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

    Nach einer im Ansatz weniger restriktiven Auffassung können auch nicht korrigierbare Wahlfehler unterhalb der Schwelle einer bereits feststehenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, die aber jedenfalls zur nachträglichen Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigen würden, jedoch so offensichtlich und schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer Anfechtung zum Erfolg verhelfen würden und auch nicht im Rahmen des Verfügungsverfahrens korrigiert werden können, geeignet sein, die Wahl im Wege einer einstweiligen Verfügung abzubrechen (vgl. LAG Baden-Württemberg, B. v. 16.09.1996, NZA-RR 1997, S. 141 f = LAGE Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, B. v. 13.04.1994, DB 1994, S. 1091 f m. Anm. Gnann, jeweils m. w. N.; LAG Düsseldorf, B. v. 25.06.2003, LAGReport 2004, S. 255 f; LAG-Hamm, B. v. 09.09.1994, BB 1995, S. 260 f, und LAG Hamm, B. v. 18.09.1996, BB 1996, S. 2622 f).
  • LAG Hessen, 23.01.2003 - 9 TaBV 104/02

    Annahme eines nicht fristgerecht eingereichten Wahlvorschlag durch den

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  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 35/02

    einstweilige Verfügung, vorzeitiger Abbruch von Betriebsratswahlen, Verkennung

    Demgegenüber wird aber auch vertreten, dass ein vorzeitiger Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nicht nur bei Nichtigkeit der Wahl, sondern auch dann in Betracht kommt, wenn der festgestellte Rechtsmangel nicht korrigierbar und die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl zur Folge hätte (LAG Hamm, Beschluss vom 09.09.1994 - BB 1995, 260; LAG Hamm, Beschluss vom 18.09.1996 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996 - LAGE § 19 BetrVG Nr. 15; Fitting, a.a.O., § 18 Rz. 42 a; H. Hanau, DB 1986 Beil. 4, S. 10; Winterfeld, NZA 1990, Beil. 1, S. 20 ff., 25 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.05.2010 - 10 TaBVGa 13/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Wahl einer Betriebsvertretung

  • LAG München, 09.04.2009 - 4 TaBVGa 8/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 04.11.2019 - 16 TaBV 31/19

    1. Ein auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 BetrVG gebildeter

  • ArbG Braunschweig, 24.06.2008 - 8 BVGa 1/08
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