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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 Ta BV 2149/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 Ta BV 2149/11 (https://dejure.org/2012,19207)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 Ta BV 2149/11 (https://dejure.org/2012,19207)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 Ta BV 2149/11 (https://dejure.org/2012,19207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 4 Abs 4 PostPersRG, § 24 Abs 3 PostPersRG, § 5 Abs 1 S 3 EntgFG, § 96 Abs 1 S 2 BBG
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von Attestauflagen - Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag - Beseitigungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 4 Abs 4 PostPersRG, § 24 Abs 3 PostPersRG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Regelungen zur Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei einseitiger Erteilung von Auflagen durch die Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Vorgaben des Arbeitgebers für die Vorlage von Attesten

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verkürzung des Vorlagezeitraums von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung am ersten Krankheitstag?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    aa) Der Betriebsrat kann sich gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (std. Rspr. BAG, zB 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13; grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe).

    Es ermöglicht dem Betriebsrat zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer eine Einflussnahme auf die Anordnungen des Arbeitgebers, die sich auf die Belegschaft oder Teile von ihr konkret nachteilig auswirken können (so insgesamt BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 16 mwN).

    Ausreichend ist es, wenn eine solche Maßnahme darauf gerichtet ist, die vorgegebene Ordnung des Betriebes zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten (so BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 17 mwN).

    Die gleichberechtigte Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens ist daher betroffen, wenn die Maßnahme des Arbeitgebers das Ordnungsverhalten betrifft und auf einer Regel oder einer über den Einzelfall hinausgehenden Handhabung beruht (so BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 18 mwN).

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22; 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146 jeweils zum Gesetzesvorbehalt; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, DB 2007, 60; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - Juris-Rn. 15, ZTR 1992, 527 jeweils für den Tarifvorbehalt).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann der Betriebsrat die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustandes verlangen (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - Juris-Rn. 33, BAGE 89, 139).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Sinn des Mitbestimmungsrechtes ist es gerade dann, wenn das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betroffen ist, das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers durch eine gleichberechtigte Teilhabe des Betriebsrats an der Entscheidung zu ersetzen (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - Juris-Rn. 33, BAGE 93, 276; 8. November 1994 - 1 ABR 22/94 - Juris-Rn. 16, BAGE 78, 224).

    (b) § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG stellt keine das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ausschließende Regelung dar, weil es dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen ist (vgl. hierzu ausführlich BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - Juris-Rn. 29ff., BAGE 93, 276).

    Allein die Zuweisung eines Bestimmungsrechts besagt nichts darüber, ob der Arbeitgeber bei dessen Ausübung von den allgemeinen Beschränkungen befreit sein soll, die sich aus der Mitbestimmung in sozialen Fragen ergeben (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - Juris-Rn. 36, BAGE 93, 276).

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann der Betriebsrat die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustandes verlangen (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - Juris-Rn. 33, BAGE 89, 139).

    Die betriebsverfassungswidrige Anweisung ist zwar unwirksam, ohne dass eine ausdrückliche Rücknahme erforderlich wäre (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter D II der Gründe; BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - Juris-Rn. 33, aaO).

    Dieser Beseitigungsanspruch ist bei bereits eingetretener Beeinträchtigung das Gegenstück zum Unterlassungsanspruch (so BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - Juris-Rn. 33 mwN, aaO).

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Inhalt des Beteiligungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist die Mitwirkung des Betriebsrats an den vom Arbeitgeber vorgegebenen Maßnahmen, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren, soweit sie nicht auf individuellen Besonderheiten des einzelnen Arbeitsverhältnisses beruhen (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 22/94 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 78, 224).

    Sinn des Mitbestimmungsrechtes ist es gerade dann, wenn das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betroffen ist, das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers durch eine gleichberechtigte Teilhabe des Betriebsrats an der Entscheidung zu ersetzen (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - Juris-Rn. 33, BAGE 93, 276; 8. November 1994 - 1 ABR 22/94 - Juris-Rn. 16, BAGE 78, 224).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22; 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146 jeweils zum Gesetzesvorbehalt; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, DB 2007, 60; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - Juris-Rn. 15, ZTR 1992, 527 jeweils für den Tarifvorbehalt).

    (bb) Die Tarifnorm hat dem Arbeitgeber in § 21 Abs. 1 Satz 5 MTV auch kein Alleinentscheidungsrecht eingeräumt, so dass dahingestellt bleiben kann, ob dies zulässig wäre (vgl. zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Tarifvertragsparteien die Mitbestimmung des Betriebsrats ausschließen können, indem sie dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht zuweisen zB BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29f., DB 2007, 60).

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt in die Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens einbezogen werden (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 57, BAGE 127, 146).

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22; 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146 jeweils zum Gesetzesvorbehalt; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, DB 2007, 60; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - Juris-Rn. 15, ZTR 1992, 527 jeweils für den Tarifvorbehalt).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    aa) Der Betriebsrat kann sich gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (std. Rspr. BAG, zB 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13; grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe).

    Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127).

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Vielmehr wird die alle Arbeitnehmer betreffende Regelungsfrage berührt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie sich für Einzeltage oder Kurzzeiträume krank melden (siehe aber auch zB LAG Hessen 17. September 2008 - 8 Sa 1. September 2008 - 8 Sa 1454/07 - und LAG Hamburg 21. Mai 2008 - H 3 TaBV 1/08 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Gesundheitsschutz Nr. 3, in den Entscheidungen wurde jeweils ein kollektiver Tatbestand verneint).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Verpflichtung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Vielmehr wird die alle Arbeitnehmer betreffende Regelungsfrage berührt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie sich für Einzeltage oder Kurzzeiträume krank melden (siehe aber auch zB LAG Hessen 17. September 2008 - 8 Sa 1. September 2008 - 8 Sa 1454/07 - und LAG Hamburg 21. Mai 2008 - H 3 TaBV 1/08 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Gesundheitsschutz Nr. 3, in den Entscheidungen wurde jeweils ein kollektiver Tatbestand verneint).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
    Die betriebsverfassungswidrige Anweisung ist zwar unwirksam, ohne dass eine ausdrückliche Rücknahme erforderlich wäre (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter D II der Gründe; BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - Juris-Rn. 33, aaO).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

    Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

  • LAG Hessen, 18.05.2000 - 5 TaBV 151/99

    Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste vom ersten Krankheitstag an

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Würde die Arbeitgeberin nicht zur Mitteilung der Unwirksamkeit ihrer Anweisung angehalten, würde der mitbestimmungswidrige Zustand fortgeschrieben (vgl. auch: LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11 - m. w. N.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

    Das LArbG Berlin-Brandenburg hat in einer vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidung es zur Bejahung eines kollektiven Tatbestands für ausreichend gehalten, dass die Arbeitgeberin durch die Handhabung von Attestauflagen zum Ausdruck gebracht habe, dass sie ein mehrmaliges Krankmelden, welches sich auf Einzeltage oder Kurzzeiträume bezieht, zum Anlass für Attestauflagen nimmt, insbesondere wenn aus ihrer Sicht noch Besonderheiten, nämlich Fehlzeiten an bestimmten Wochentagen, hinzukämen (19.06.2021 - 3 TaBV 2149/11 nv).
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