Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002

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   OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01   

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https://dejure.org/2001,4551
OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01 (https://dejure.org/2001,4551)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2001 - 3 U 127/01 (https://dejure.org/2001,4551)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2001 - 3 U 127/01 (https://dejure.org/2001,4551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Anmeldung; Marke; Bezeichnung; Begehungsgefahr; Unterlassungsanspruch; Spitzname; Namensrecht; Verwertung; Dringlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    BGB § 12; ; UWG § 25

  • sportrecht.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; UWG § 25
    Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG bei unbefugtem Gebrauch eines fremden Namens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
    Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft; Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12).
  • RG, 28.10.1910 - II 688/09

    Graf Zeppelin - § 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
    Die beteiligten Verkehrskreise müssen die bezeichneten Gegenstände als solche des Namensträgers ansehen oder ihm sonst zuordnen; die Gefahr einer solchen Zuordnungsverwirrung genügt (RGZ 74, 308 - Graf Zeppelin; BGH GRUR 1981, 846 - Rennsportgemeinschaft; Gloy/Strothmann, Hdb. WettbewerbsR, § 53 Rz. 12).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
    Die betreffende Person muss daher bereits durch ihren Vornamen für weite Kreise namensmäßig bezeichnet werden (BGH GRUR 1983, 262 - Uwe).
  • OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 70/01

    Dringlichkeitsvermutung für Markenrechtsstreitigkeiten und Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
    Allerdings sind - dies hat der Senat bereits bei seiner Entscheidung vom 5. Juli 2001 (3 U 70/01 - vgl. hier: Anlage ASt 7 BE) ausgeführt - bei der Schutzrechtsbegründung für die Frage der Priorität an die Ingebrauchnahme des Spitznamens durch den Namensträger selbst keine zu hohen Anforderungen zu stellen.
  • OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 226/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 127/01
    1.) Die in Wettbewerbsrechtsstreitigkeiten bestehende Vermutung der Eilbedüftigkeit (§ 25 UWG) gilt entsprechend der früheren ständigen Rechtsprechung zu § 16 UWG und zu § 24 WZG auch für Markenrechtsstreitigkeiten (OLG Hamburg GRUR 1999, 739; Ingerl/Rohnke, MarkenG, vor §§ 14-19 MarkenG Rz. 49 m. w. Nw.).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 127/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26546
LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 127/01 (https://dejure.org/2002,26546)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2002 - L 3 U 127/01 (https://dejure.org/2002,26546)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2002 - L 3 U 127/01 (https://dejure.org/2002,26546)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die

    b) das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2002 - L 3 U 127/01 -,.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 17 U 199/01

    Ermessensentscheidung über die Herabsetzung der Gefahrklassen nach dem

    Schließlich sieht sich die Beklagte u.a. durch das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 (L 3 U 127/01) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

    Den zu diesem Komplex im Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 (a.a.O.) gemachten eingehenden Ausführungen tritt der Senat bei und hat dem nichts hinzuzufügen, zumal das Vorbringen der Klägerin in diesem Verfahren bei Identität des Prozessbevollmächtigten mit dem der Klägerin vor dem LSG Rheinland-Pfalz im Wesentlichen deckungsgleich ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 17 U 111/01

    Anspruch auf Herabsetzung der Gefahrenklasse eines Zeitarbeitsunternehmens nach

    Schließlich sieht sich die Beklagte durch die Urteile des LSG Schleswig-Holstein vom 06.02.2002 (L 8 U 57/01 ) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 (L 3 U 127/01) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

    Den zu diesem Komplex im Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 (a.a.O.) gemachten eingehenden Ausführungen tritt der Senat bei und hat dem nichts hinzuzufügen, zumal das Vorbringen der Klägerin in diesem Verfahren bei Identität des Prozessbevollmächtigten mit dem der Klägerin vor dem LSG Rheinland-Pfalz deckungsgleich ist.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung der Gefahrklasse -

    Der Senat schließt sich hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung dem 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz in dessen Urteil vom 20.9.2002 (Az L 3 U 127/01) an.
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