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   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01   

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https://dejure.org/2003,7922
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der beschreibenden Angabe "Elo" bei einem eingekreuzten Markenhund; Annahme einer markenrechtlichen Zustimmung beim Verkauf von Hunden unter einer geschützten Marke ohne Vorbehalt zur Weiterzucht

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2; MarkenG § 23 Nr. 2
    Verwendung von Rassen- und herkunftsverweisenden Markennamen bei Hunden gem. § 23 Nr. 2 MarkenG - "Elo"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01
    Ob das Merkmal der markenmäßigen Benutzung als Schutzvoraussetzung aufrechterhalten werden kann, ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (WRP 2002, 1415, insbes. 1419, Ziffer 51 - Arsenal Football Club pic) zweifelhaft, aber nicht entscheidend, weil die zwischen den Parteien umstrittene Tatsache, dass "Elo" eine "Rasse" darstellt, einen Markenschutz nicht ausschließt.
  • LG Düsseldorf, 17.01.2024 - 2a O 101/23
    Das angerufene Gericht kann die Bekanntheit aufgrund eigener Sachkunde beurteilen, da die Drei-Streifen-Kennzeichnung, wie sie den streitbefangenen Positionsmarken zugrunde liegt, seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern getragen wird und sie jedermann im Rahmen der Print- und Online-Sportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung allgegenwärtig entgegen tritt (vergleiche Anlage EVK 14, EVK15; vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1960, 126, 128 - Sternbild; OLG Karlsruhe, GRUR 1992, 460, 461, 462 - McChinese; OLG Nürnberg, Urteil vom 05.01.1999 - 3 U 2467/98; OLG Köln, GRUR-RR 2003, 170, 171 - Entlüftungsstreifen; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 273, 274; OLG München, GRUR-RR 2001, 303).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Dass die Auffassung des Senats nicht zu einem Leerlaufen des § 23 Nr. 2 MarkenG führt, ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 27.02.2003 (3 U 169/01-Elo), wo der Senat die Voraussetzungen des § 23 Nr. 2 MarkenG im Hinblick auf eine markenmäßige Benutzung eines für einen Dritten geschützten Zeichens nicht zur Kennzeichnung des eigenen Produkts, sondern lediglich zur Beschreibung von dessen Eigenschaften (Beschreibung einer als "Elo-Eurasier-Welpen" angebotenen Hundezüchtung, die aus einer Kreuzung u.a. mit einem Elo-Markenhund entstanden ist) bejaht hat.
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