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   OLG Hamm, 25.11.2009 - I-3 U 192/08   

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OLG Hamm, 25.11.2009 - I-3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,78045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2009 - I-3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,78045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2009 - I-3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,78045)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    bb) Weil die Beklagte zu 3. es ungeachtet des objektiv vorliegenden hochpathologischen CTG-Verlaufes grob behandlungsfehlerhaft unterließ, den Beklagten zu 2. mit der gebotenen Dringlichkeit zu benachrichtigen, kommen dem Kläger nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Rechtsgutsverletzung beweisrechtliche Erleichterungen im Sinne einer Beweislastumkehr zustatten; auch schwere, nicht nur äußerst unwahrscheinlich zur Schadensverursachung geeignete Fehler einer Hebamme können zugunsten des Geschädigten eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen (BGH, VersR 2000, 1146 ff.; OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 m.w.N. zur st. Rspr.).

    Für die Beurteilung des potentiellen Kausalverlaufes nach ordnungsgemäßer Verständigung des Arztes ist - wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat - aber gerade maßgeblich, wie dieser sich pflichtgemäß verhalten hätte (vgl. BGH, VersR 2000, 1146 Juris-Rdnr. 15).

    Es entspricht des weiteren gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Träger eines Belegkrankenhauses auch für Fehler der bei ihm angestellten Hebammen nur solange (vertraglich und deliktisch) einzustehen hat, wie diese eigenverantwortlich tätig werden und ihre Fehler nicht wegen einer besonderen ärztlichen Weisungskompetenz oder wegen der Übernahme der Geburtsleitung durch den Belegarzt diesem zugerechnet werden können (BGH, VersR 2000, 1146; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 f.; OLG Koblenz, OLGR 2001, 74 ff.; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 85).

  • OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96

    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es zu den Aufgaben einer Hebamme gehört, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (OLG Brandenburg, PflR 2008, 446 ff.; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236 ff.; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.).

    Für die Folgen der spätestens ab 12.34 Uhr / 12.35 Uhr grob fehlerhaften Hebammenversäumnisse hat der Beklagte zu 2. ungeachtet seiner zeitweiligen Abwesenheit einzustehen; denn die Beklagte zu 3. übernahm mit den in Rede stehenden Bewertungen der aufgetretenen CTG-Veränderungen und dem daraufhin fortgesetzten Geburtsprozedere als seine Gehilfin Aufgaben der Geburtsüberwachung, die zumindest mit ihm als geburtsleitenden Arzt abzustimmen waren (vgl. zur Belegarzthaftung für Hebammenversäumnisse in der intrapartalen CTG-Beurteilung: OLG Celle, VersR 1999, 486; VersR 1993, 360 mit NichtannahmeB. des BGH vom 17.11.1992 - VI ZR 58/92).

    Weil aufgrund der oben erörterten Voraussetzungen auf der Grundlage schädigungsgeeigneter grober Hebammenversäumnisse bereits bzgl. der Haftung der Beklagten zu 3. Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers greifen, kommt es für die Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfenhaftung des Beklagten zu 2. im Rahmen der Kausalitätserwägungen nicht einmal mehr darauf an, ob ein eigenes grobes Verschulden seinerseits hinzutritt (vgl. OLG Celle, VersR 1999, 486 m.w.N.).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    Der Beklagte zu 2. hatte insoweit nämlich zuvor die Leitung der Geburt des Klägers übernommen , was zur Folge hat, dass er für Hebammenfehler in der weiteren Geburtsüberwachung auch in den Phasen seiner zeitweiligen Abwesenheit einzustehen hat (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Vertragsbeziehungen des stationär aufgenommenen Patienten zum Belegarzt einerseits und zum Belegkrankenhaus andererseits den Regeln des sog. gespaltenen Arzt-Krankenhausvertrages folgen; der Träger des Belegkrankenhauses schuldet danach nicht die ärztlichen Leistungen des Belegarztes, sondern grundsätzlich nur die nichtärztliche Versorgung und pflegerische Betreuung; dies hat zur Folge, dass der Belegarzt im Rahmen der von ihm selbst geschuldeten Leistungen nicht Gehilfe des Belegkrankenhauses ist, dessen Träger für ihn weder nach § 278 BGB noch unter dem Blickpunkt deliktischer Haftung einzustehen hat (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff. m.w.N.OLG Koblenz, OLGR 2001, 74 ff.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 80).

  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    bb) Weil die Beklagte zu 3. es ungeachtet des objektiv vorliegenden hochpathologischen CTG-Verlaufes grob behandlungsfehlerhaft unterließ, den Beklagten zu 2. mit der gebotenen Dringlichkeit zu benachrichtigen, kommen dem Kläger nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Rechtsgutsverletzung beweisrechtliche Erleichterungen im Sinne einer Beweislastumkehr zustatten; auch schwere, nicht nur äußerst unwahrscheinlich zur Schadensverursachung geeignete Fehler einer Hebamme können zugunsten des Geschädigten eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen (BGH, VersR 2000, 1146 ff.; OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 m.w.N. zur st. Rspr.).

    Es entspricht des weiteren gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Träger eines Belegkrankenhauses auch für Fehler der bei ihm angestellten Hebammen nur solange (vertraglich und deliktisch) einzustehen hat, wie diese eigenverantwortlich tätig werden und ihre Fehler nicht wegen einer besonderen ärztlichen Weisungskompetenz oder wegen der Übernahme der Geburtsleitung durch den Belegarzt diesem zugerechnet werden können (BGH, VersR 2000, 1146; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 f.; OLG Koblenz, OLGR 2001, 74 ff.; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 85).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    In den Schutzzweck der Behandlungsverhältnisse, die seiner Geburt zugrunde lagen, war der Kläger dabei - was etwaige vorwerfbare Geburtsverletzungen zu seinen Lasten betraf - nach den Umständen ersichtlich einbezogen (vgl. BGH, MDR 2005, 688, 690 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99

    Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    Es entspricht des weiteren gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Träger eines Belegkrankenhauses auch für Fehler der bei ihm angestellten Hebammen nur solange (vertraglich und deliktisch) einzustehen hat, wie diese eigenverantwortlich tätig werden und ihre Fehler nicht wegen einer besonderen ärztlichen Weisungskompetenz oder wegen der Übernahme der Geburtsleitung durch den Belegarzt diesem zugerechnet werden können (BGH, VersR 2000, 1146; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 f.; OLG Koblenz, OLGR 2001, 74 ff.; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 85).
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    Auch der erkennende Senat geht davon aus, dass es zum Pflichtenkreis einer Hebamme unter der (ärztlich geleiteten) Geburt gehört, CTG-Auffälligkeiten, die auf ein Unwohlsein des Kindes deuten können, zu erkennen, und dass es die Pflicht einer Hebamme zur sorgfältigen Berufsausübung (vgl. § 2 HebO NW) verletzt, wenn sie trotz auffälliger kindlicher Herztonfrequenzen in der laufenden CTG-Aufzeichnung den in Rufbereitschaft befindlichen diensthabenden gynäkologischen Belegarzt zur weiteren Beurteilung der möglichen fetalen Gefährdungslage nicht rechtzeitig und mit der gebotenen Dringlichkeit hinzuzieht (vgl. zuletzt: Senatsurteil vom 14.09.2009 - 3 U 9/08).- Dem entspricht die Aussage des Beklagten zu 2. bei seiner Anhörung durch den Senat, wonach die in der Klinik der Beklagten zu 1. angestellten Hebammen kraft ihrer Ausbildung ein CTG "selbst hätten auswerten können" und "bei Auffälligkeiten im CTG-Verlauf die Ärzte hätten informieren müssen".
  • OLG Oldenburg, 16.01.1996 - 5 U 17/95

    Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund fehlender persönlicher Überwachung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es zu den Aufgaben einer Hebamme gehört, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (OLG Brandenburg, PflR 2008, 446 ff.; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236 ff.; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.).
  • OLG Celle, 27.01.1992 - 1 U 39/90

    Hebamme als Erfüllungsgehilfin des Arztes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08
    Für die Folgen der spätestens ab 12.34 Uhr / 12.35 Uhr grob fehlerhaften Hebammenversäumnisse hat der Beklagte zu 2. ungeachtet seiner zeitweiligen Abwesenheit einzustehen; denn die Beklagte zu 3. übernahm mit den in Rede stehenden Bewertungen der aufgetretenen CTG-Veränderungen und dem daraufhin fortgesetzten Geburtsprozedere als seine Gehilfin Aufgaben der Geburtsüberwachung, die zumindest mit ihm als geburtsleitenden Arzt abzustimmen waren (vgl. zur Belegarzthaftung für Hebammenversäumnisse in der intrapartalen CTG-Beurteilung: OLG Celle, VersR 1999, 486; VersR 1993, 360 mit NichtannahmeB. des BGH vom 17.11.1992 - VI ZR 58/92).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08   

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https://dejure.org/2009,32440
OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,32440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2009 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,32440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2009 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2009,32440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Auch das Minderungsrecht eines gewerblichen Mieters oder Pächters kann formularmäßig eingeschränkt werden, solange kein vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart wird, sondern lediglich die Verwirklichung der Minderung nicht durch Abzug vom geschuldeten Nutzungsentgelt erfolgen soll und dem Mieter oder Pächter ein Bereicherungsanspruch gegen seinen Vertragspartner verbleibt; davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn - wie im Streitfall - allein die Geltendmachung des Minderungsrechts abbedungen wurde (vgl. dazu BGHZ 91, 375; ferner Bub in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rdn. 518 f.; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl., § 536 Rdn. 41; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 536 Rdn. 2; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 402; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 355/89

    Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Materielle Rechtskraft - Treu und Glaube

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist vielmehr eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des Zwecks der Parteiabreden geboten; führen sie dazu, dass der Schuldner seine Gegenforderungen wegen einer nachträglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gläubigers nicht mehr durchsetzen kann, stehen sie einer Geltendmachung der Rechte des Schuldners regelmäßig nicht entgegen, es sei denn, die vereinbarten Beschränkungen sollten auch für den Fall der Insolvenz gelten, so dass von den Vertragspartnern in Kauf genommen wurde, der Schuldner könne mit seinen Gegenforderungen ausfallen (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.1988 - II ZR 362/87, WM 1988, 1592 = NJW-RR 1989, 124, juris-Rdn. 8; ferner BGH, Urt. v. 12.12.1990 - VIII ZR 355/89, WM 1991, 731 = NJW-RR 1991, 971, juris-Rdn. 10).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist vielmehr eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des Zwecks der Parteiabreden geboten; führen sie dazu, dass der Schuldner seine Gegenforderungen wegen einer nachträglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gläubigers nicht mehr durchsetzen kann, stehen sie einer Geltendmachung der Rechte des Schuldners regelmäßig nicht entgegen, es sei denn, die vereinbarten Beschränkungen sollten auch für den Fall der Insolvenz gelten, so dass von den Vertragspartnern in Kauf genommen wurde, der Schuldner könne mit seinen Gegenforderungen ausfallen (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.1988 - II ZR 362/87, WM 1988, 1592 = NJW-RR 1989, 124, juris-Rdn. 8; ferner BGH, Urt. v. 12.12.1990 - VIII ZR 355/89, WM 1991, 731 = NJW-RR 1991, 971, juris-Rdn. 10).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2006 - 3 W 18/06

    Klage auf rückständigen Mietzins: Unzulässigkeit wegen mangelnder Bestimmtheit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Denn bei Klagen auf Zahlung von Miet- oder Pachtzins, der regelmäßig für bestimmte Zeitabschnitte, insbesondere monatlich oder - beispielsweise in Gestalt einer Nebenkostennachzahlung - für ein konkretes Wirtschaftsjahr, zu entrichten ist, darf nicht offen bleiben welcher Betrag für jeden einzelnen Zeitraum verlangt wird (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 24.02.1999 - 3 U 154/98, NJW-RR 1999, 1606 = NZM 1999, 1097; Beschl. v. 08.05.2006 - 3 W 18/06, OLG-Rp 2006, 695 = WuM 2006, 579; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. VIII Rdn. 25; ferner dazu Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 253 Rdn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 253 Rdn. 15; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.02.1999 - 3 U 154/98

    Bestimmheit des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete ; Mietverträge über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Denn bei Klagen auf Zahlung von Miet- oder Pachtzins, der regelmäßig für bestimmte Zeitabschnitte, insbesondere monatlich oder - beispielsweise in Gestalt einer Nebenkostennachzahlung - für ein konkretes Wirtschaftsjahr, zu entrichten ist, darf nicht offen bleiben welcher Betrag für jeden einzelnen Zeitraum verlangt wird (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 24.02.1999 - 3 U 154/98, NJW-RR 1999, 1606 = NZM 1999, 1097; Beschl. v. 08.05.2006 - 3 W 18/06, OLG-Rp 2006, 695 = WuM 2006, 579; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. VIII Rdn. 25; ferner dazu Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 253 Rdn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 253 Rdn. 15; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08
    Lediglich dann ist die unverzichtbare Abgrenzung von gleichartigen Ansprüchen möglich, die bei einem in Vollzug befindlichen Dauerschuldverhältnis, wie es mit Miet- und Pachtverträgen begründet wird, periodisch neu entstehen, aber ganz unterschiedliche Zeitabschnitte betreffen (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.08.1999 - 3 W 15/99, OLG-Rp 1999, 467 = MDR 2000, 227, m.w.N.).
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   OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 192/08   

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https://dejure.org/2010,81180
OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2010,81180)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2010,81180)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2010,81180)
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   OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 192/08   

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https://dejure.org/2014,60884
OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2014,60884)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2014,60884)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 U 192/08 (https://dejure.org/2014,60884)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 192/08   

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https://dejure.org/2012,125027
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 192/08 (https://dejure.org/2012,125027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 3 U 192/08 (https://dejure.org/2012,125027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 3 U 192/08 (https://dejure.org/2012,125027)
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  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 192/08
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BGH, 26.01.1978 - VII ZR 50/77

    Begriff des Bauträgers bzw. Baubetreuers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 192/08
    Er ist nach außen als Bauherr (vgl zu diesem Begriff Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77 - juris mwN) für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten auf der ehemaligen Hofstelle aufgetreten und hat durch die ihm erteilte Baugenehmigung auch einen unmittelbaren Vorteil erlangt, der damit verbunden ist, dass er einen bestimmenden Einfluss auf das Baugeschehen geltend machen kann, für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens zu sorgen hat und das sog Bauherren-Risiko trägt (BGH aaO).
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