Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 3 U 1965/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer Gemeinde für Rückstauschäden bei Fehlen einer Rückstausicherung; Einbau eines Rückstauventils bei einem Trennsystem im Schmutzwassersystem; Einleiten von Oberflächenwasser in den Schmutzkanal; Installation von Rückstauklappen; Herbeiführung einer ...
- Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Haftung der Gemeinde für Rückstauschäden bei Fehlen einer Rückstausicherung - öffnen eines Kanaldeckel des Schmutzwassersystems durch einen Nachbarn des Geschädigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 02.08.2006 - 3 O 939/05
- OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 3 U 1965/06
- OLG Nürnberg, 13.11.2006 - 3 U 1965/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 3 U 1965/06
Die Feststellungsklage setzt dabei jedoch nicht voraus, dass ein Schadenseintritt feststeht; es reicht vielmehr aus, dass die Entstehung eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (BGH NJW 2006, 830 = MDR 2006, 940). - OLG Saarbrücken, 04.05.2004 - 4 U 8/03
Rückstauschaden nach Offenstehen eines Kanaldeckels: Ansprüche gegen eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 3 U 1965/06
Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass dieses über den Regenwasserkanal abgeleitet und im Übrigen der Schmutzwasserkanal von Verunreinigungen freigehalten wird, so dass es hierdurch nicht zu einem Rückstau kommt (OLG Saarbrücken, OLG-Report 2005, 46 ff.).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 13.11.2006 - 3 U 1965/06 |
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Verfahrensgang
- LG Ansbach, 02.08.2006 - 3 O 939/05
- OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 3 U 1965/06
- OLG Nürnberg, 13.11.2006 - 3 U 1965/06