Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussagekraft der Werbeaussage "Einige Bekannte und Kunden waren fest der Meinung, ich habe mich liften lassen" für ein Anti-Falten Creme-Gel; Aussagekraft der Werbehinweise "Fast wie 10 Jahre jünger" und "Sichtbare Glättung bis zu 50 Prozent geringere Faltentiefe" und ...
- Judicialis
LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1 (jetzt: LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 2); ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß einer Werbung gegen § 27 Abs. 1 Nr. 1 LMBG , wenn denn die behauptete Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Auch Werbung mit "Schönheit" muss bei der Wahrheit bleiben
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.11.2004 - 416 O 137/04
- LG Hamburg, 11.01.2005 - 416 O 183/04
- OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
- OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
Sie entsprechen dem Verkehrsverständnis des durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers bei situationsadäquater Aufmerksamkeit (vgl. dazu: BGH WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung). - BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
Lifting-Creme - LMBG - Irreführung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
Das angesprochene Publikum stellt zwar in Rechnung, dass die Anwendung der so bezeichneten Creme nicht ebenso nachhaltig wirkt wie eine Operation, nimmt aber nicht an, dass die Wirkung nur von so kurzer Dauer ist, dass sich der ursprünglich faltige und schlaffe Zustand der Haut innerhalb (so war es im dortigen Sachverhalt) von Stunden nach Beendigung der Cremeanwendung wieder einstellt (BGH GRUR 1997, 537 - Lifting Creme). - BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
Denn dann nimmt der Verkehr fälschlich einen Vorzug der beworbenen Ware vor vergleichbaren anderen Produkten an (BGH GRUR 1990, 1028 - incl. MWSt. II).
- OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05
Irreführung durch die Angabe "Sichtbare Glättung bis zu 50 % geringere …
Die dagegen teilweise gerichteten Berufungen der Beklagten hatten hinsichtlich der Punkte zu 5.), 17.), 19.) und zu 20.) Erfolg, insoweit hat der Senat mit Urteil vom 17. März 2005 das landgerichtliche Urteil abgeändert, die Beschlussverfügung vom 6. Juli 2004 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag zurückgewiesen (OLG Hamburg, 3 U 210/04).Auf das Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg, 3 U 210/04 (Beiakte) und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg 3 U 210/04 Bezug genommen.
Die Beklagten selbst haben die Gewinn- und Verlustrechnung 2002 betreffend den Kläger vorgelegt (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort die Schutzschrift Landgericht Hamburg 416 AR 179/04 mit der Anlage Schu ASt 3).
Der Kläger hat hierzu vorgetragen, dass er in repräsentativem Umfang Mitglieder aus den Bereichen der Kosmetika- und der Pharmabranche hat (vgl. hierzu Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlagen ASt BB 1-2); in der vorgelegten Mitgliederliste vom 7. Januar 2005 sind eine Vielzahl von Unternehmen, auch Herstellerfirmen aus diesen Branchen aufgeführt, und zwar 15 Unternehmen aus der Kosmetikbranche und 63 pharmazeutische Unternehmen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlage ASt BB 1; vgl. vorliegend auch Anlage K 19.1).