Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 3 U 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 833 S 2 BGB
Tierhalterhaftung: Entlastungsbeweis bei Reitunfall während des Reitunterrichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlastungsbeweis bei einem Unfall eines Reitschülers; Anforderungen an eine Exkulpation bei Verletzung eines Beaufsichtigten; Anwendbarer Sorgfaltsmaßstab bei der Beurteilung der Verletzung von Aufsichtspflichten ; Zumutbarkeit der Fortsetzung von Reitstunden bei ...
- Judicialis
BGB § 833 S. 2
- RA Kotz
Reitunfall: Verletzung des Reitunterrichtsvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833 S. 2
Zu den Anforderungen des Entlastungsbeweises nach § 833 S. 2 BGB bei einem Reitunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Keine überhöhten Anforderungen an Sorgfaltspflichten für Reitlehrer
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 12 O 363/01
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 3 U 59/03
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3. …
Die erforderliche Sorgfalt ist beachtet, wenn der der Reitunterricht so organisiert und durchgeführt wird, dass die Reitschüler nicht in stärkerem Maße gefährdet werden, als dies bei jedem Reitunterricht naturgemäß der Fall ist (OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 3 U 59/03).
Rechtsprechung
LSG Hamburg, 10.01.2006 - L 3 U 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Leistungsträgers für die Behandlung der Folgen eines auf dem Rückweg vom Arbeitsplatz erlittenen Unfalls; Erlöschen des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit auf dem Heimweg von der ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 17.07.2003 - S 25 U 328/99
- LSG Hamburg, 10.01.2006 - L 3 U 59/03
Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 59/03 |
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Ärzte vernachlässigen Suizidneigung - 250 000 Euro Schmerzensgeld; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht