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   FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06   

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FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06 (https://dejure.org/2007,17481)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2007 - 3 V 1789/06 (https://dejure.org/2007,17481)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2007 - 3 V 1789/06 (https://dejure.org/2007,17481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 Nr 1 EStG, § 90 Abs 1 AO
    Teilnahme eines Bankvorstands und seiner Ehefrau an für Kunden der Bank durchgeführten Auslands-Gruppenreisen als Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer für die Kunden des Arbeitgebers durchgeführten Auslandsreise; Gewährung von Arbeitslohn in der Form von geldwerten Vorteilen; Vorliegen eines ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers; Steuerpflichtiger ...

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Bankvorstand; Auslandsgruppenreise; Bankkunde; Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil; Organisation; Kundenbindung - Übernahme von Kosten für die Teilnahme eines leitenden Angestellten an einer Auslandsgruppenreise mit Kunden als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme von Kosten für die Teilnahme eines leitenden Angestellten an einer Auslandsgruppenreise mit Kunden als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Incentive-Reisen
    Ertragsteuerliche Behandlung
    Der Ausnahmefall
    Die Entscheidungsgründe
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Köln, 03.12.1996 - 7 K 2800/93
    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Zur Begründung führte es u. a. Folgendes aus: (1) Der Antragsteller zu 1. habe nicht die Kriterien erfüllt, unter denen das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 03.12.1996 7 K 2800/93 (EFG 1997, 859) für einen in etwa ähnlich gelagerten Sachverhalt das Vorliegen von Arbeitslohn verneint habe.

    (2) Der Antragsteller zu 1. habe - entgegen den Ausführungen des Finanzamts in der Einspruchsentscheidung - die Kriterien erfüllt, die nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 1997, 859 maßgebend seien für die Annahme, es liege ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse der Bank an der Übernahme von Kosten für eine Reisebetreuung durch eigene Arbeitnehmer vor.

    In Bezug auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.12.1994 9 K 1771/93 E (EFG 1995, 528) sowie auf das Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 1997, 859 hat das Gericht Zweifel, ob die dort aufgestellten Grundsätze der Rechtsprechung des BFH entsprechen.

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03

    Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Entsprechendes ist in jedem Falle anzunehmen, wenn die Reise auch touristische Aspekte aufweist (vgl. BFH-Urteile vom 16.04.1993 VI R 6/89, BStBl II 1993, 640, und vom 05.09.2006 VI R 65/03, BFH/NV 2007, 215).

    Erforderlich wären insofern konkrete Tatsachenangaben in etwa von der Art, dass der Arbeitnehmer für die organisatorische Durchführung der Reise verantwortlich und dafür in einem ganz erheblichen Umfang zeitlich in Anspruch genommen war oder dass er ganz konkrete Aufgaben zu übernehmen hatte (vgl. BFH-Urteile 18.02.1994 VI R 53/93, BFH/NV 1994, 708, und vom 06.10.2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 215).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18.08.2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30 m. w. N.).
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Erforderlich wären insofern konkrete Tatsachenangaben in etwa von der Art, dass der Arbeitnehmer für die organisatorische Durchführung der Reise verantwortlich und dafür in einem ganz erheblichen Umfang zeitlich in Anspruch genommen war oder dass er ganz konkrete Aufgaben zu übernehmen hatte (vgl. BFH-Urteile 18.02.1994 VI R 53/93, BFH/NV 1994, 708, und vom 06.10.2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 215).
  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Im Übrigen kann auch dann Arbeitslohn im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegen, wenn die betreffenden Zuwendungen von dritter Seite kommen (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323).
  • BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92

    Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.03.1992 2 K 1645/92 (EFG 1992, 524) ist allein schon deshalb nicht zu berücksichtigen, weil es vom BFH durch das Urteil in BStBl II 1993, 639 aufgehoben worden ist.
  • BFH, 16.04.1993 - VI R 6/89

    Trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Auslandsreise mit touristischen

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Entsprechendes ist in jedem Falle anzunehmen, wenn die Reise auch touristische Aspekte aufweist (vgl. BFH-Urteile vom 16.04.1993 VI R 6/89, BStBl II 1993, 640, und vom 05.09.2006 VI R 65/03, BFH/NV 2007, 215).
  • BFH, 18.02.1994 - VI R 53/93

    Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (§ 8 EStG )

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    Erforderlich wären insofern konkrete Tatsachenangaben in etwa von der Art, dass der Arbeitnehmer für die organisatorische Durchführung der Reise verantwortlich und dafür in einem ganz erheblichen Umfang zeitlich in Anspruch genommen war oder dass er ganz konkrete Aufgaben zu übernehmen hatte (vgl. BFH-Urteile 18.02.1994 VI R 53/93, BFH/NV 1994, 708, und vom 06.10.2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 215).
  • FG Düsseldorf, 14.12.1994 - 9 K 1771/93
    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
    In Bezug auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.12.1994 9 K 1771/93 E (EFG 1995, 528) sowie auf das Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 1997, 859 hat das Gericht Zweifel, ob die dort aufgestellten Grundsätze der Rechtsprechung des BFH entsprechen.
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