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   OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04   

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https://dejure.org/2004,7734
OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04 (https://dejure.org/2004,7734)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.2004 - 3 W 195/04 (https://dejure.org/2004,7734)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 2004 - 3 W 195/04 (https://dejure.org/2004,7734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung eines betroffenen Ausländers vor der Anordnung und vor der Verlängerung der Abschiebungshaft ; Eingriff in die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen; Anhörung vor Anordnung oder ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 5 Abs. 1 S. 1; FGG § 12; GG Art. 104 Abs. 1 S. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Anhörung, Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FEVG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör im Abschiebungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04
    Zu den danach geforderten und mit grundrechtlichem Schutz versehenen Verfahrensgarantien gehört in Abschiebungshaftsachen die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG in Verbindung mit § 12 FGG statuierte richterliche Pflicht, den betroffenen Ausländer vor Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft grundsätzlich mündlich anzuhören (Vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; BayObLGZ 1999, 12 ff, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 19.02.2001 - 10 Wx 6/01

    Abschiebehaft - persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren - Ausnahmen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04
    Von dieser Anhörung kann nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Sachverhalt bereits vom Amtsgericht umfassend aufgeklärt und der Betroffene bereits in erster Instanz zu allen für die Haftentscheidung maßgeblichen Punkten gehört wurde, so dass ausgeschlossen scheint, dass die erneute Anhörung durch das Beschwerdegericht zur Feststellung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen führt (OLG Hamm aaO; Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2001 - 10 Wx 6/01 - BayObLGZ aaO; OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1996, 31, 32, jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04
    Zu den danach geforderten und mit grundrechtlichem Schutz versehenen Verfahrensgarantien gehört in Abschiebungshaftsachen die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG in Verbindung mit § 12 FGG statuierte richterliche Pflicht, den betroffenen Ausländer vor Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft grundsätzlich mündlich anzuhören (Vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; BayObLGZ 1999, 12 ff, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 20 W 188/05

    Abschiebehaftanordnung: Fehlende mündliche Anhörung im Abschiebungshaftverfahren

    2003, 264; OLG Zweibrücken InfAuslR 2005, 60).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 11 Wx 32/05

    Ausländerrecht: Pflicht zur mündlichen Anhörung des Betroffenen im

    Diese Pflicht besteht nach allgemeiner Ansicht auch für das Beschwerdegericht (OLG Zweibrücken OLGR 2005, 119; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 5 FEVG Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05

    Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Ausländers vor der Anordnung oder

    Diese Pflicht besteht nach allgemeiner Ansicht auch für das Beschwerdegericht (OLG Zweibrücken OLGR 2005, 119; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 5 FEVG Rn. 4, jeweils m.w.N.).
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