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   OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03   

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https://dejure.org/2003,4117
OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03 (https://dejure.org/2003,4117)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.12.2003 - 3 W 217/03 (https://dejure.org/2003,4117)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 3 W 217/03 (https://dejure.org/2003,4117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils; Erteilung der Vollstreckungsklausel und Bestimmtheit des Titels; Kostengrundentscheidung eines französischen Gerichts

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) - Vollstreckungsklausel für unbezifferte Kostengrundentscheidung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbarkeit eines französischen Leistungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.12.1993 - 20 W 19/93

    Zugang der "assignation en référé"; Ausschluss des Anerkennungshindernisses bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
    Demzufolge war die Übernahme der Verurteilung der Antragsgegner zu den Kosten des französischen Verfahrens in die Vollstreckungsklausel auch ohne ausdrückliche Rüge der Antragsgegner zu streichen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1995, - 3 W 160/95 - OLG Hamm NJW-RR 1995, 189, 191: OLG Saarbrücken IPrax 1990, 232 mit Anmerkung Reinmüller, IPrax 1990, 207; Kropholler aaO Art. 38 EuGVO Rdnr. 13).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZB 10/79

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
    Die Vorschrift erfordert nicht, dass die vorgelegte Ausfertigung der anzuerkennenden ausländischen Entscheidung bei den Akten verbleibt (BGHZ 75, 167, 169).
  • OLG München, 28.05.1974 - 24 W 418/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
    Gleichwohl muss vor der Entscheidung des Senats keine Abhilfeentscheidung des Landgerichts (vgl. § 572 Abs. 1 ZPO) herbeigeführt werden, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BTDrs 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., § 11 AVAG Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München NJW 1975, 504).
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
    c) Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzliche "Einzelrichterin" im Sinne von § 568 ZPO erlassen hat (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, - 3 W 149/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00

    Durchführung der Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
    Die Ausnahmen von dem Nachprüfungsverbot sind in Art. 28 Abs. 1 EuGVÜ abschließend aufgezählt (Geimer/Schütze aaO Art. 28 Rdnr. 1, 2, 14; Senat, OLGR 2001, 349, 350).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des

    Der Einholung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts vor der Entscheidung durch den Senat bedarf es nicht, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BTDrS 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., § 11 AVAG Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München, NJW 1975, 504; Senat, Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 8. Dezember 2003 - 3 W 217/03 -, OLGR 2004, 260; OLG Köln, NJOZ 2004, 3367, 3369).

    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -, vom 8. Dezember 2003 - 3 W 217/03 -, vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln, IPrax 2003, 354).

  • OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04

    Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf

    Deshalb besteht nach allgemeiner Meinung keine Abhilfemöglichkeit (vgl. BT-Drucks. 11, 351 S. 22; OLG Zweibrücken InVo 2004, 250; Thomas/Putzo/Hüßtege a. a. O. Art. 43 EuGVVO Rdn. 1; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage, Art. 43 Rdn. 10; EuGVVO Rdn. 10; Zöller/Geimer a. a. O. § 11 AVAG Rdn. 4).
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