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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.06.1989 - 3 W 57/89, 3 W 81/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3171
OLG Zweibrücken, 14.06.1989 - 3 W 57/89, 3 W 81/89 (https://dejure.org/1989,3171)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.06.1989 - 3 W 57/89, 3 W 81/89 (https://dejure.org/1989,3171)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 3 W 57/89, 3 W 81/89 (https://dejure.org/1989,3171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788 Abs. 1 § 887
    Kostenerstattung im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 30.12.1983 - 6 W 539/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.1989 - 3 W 57/89
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Schrifttum lebhaft umstritten, ob es in einem Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO wie dem vorliegenden (und gleichermaßen in Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO ) einer Kostenentscheidung bedarf oder ob sich die Kostenfolge unmittelbar aus § 788 ZPO ergibt mit der Folge, dass eine Kostengrundentscheidung entbehrlich ist (vgl. zu dem bestehenden Meinungsstreit die Nachweise bei OLG Koblenz, GRUR 1984, 838 = WRP 1984, 347).

    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. etwa OLG Saarbrücken, JurBüro 1987, Sp. 934; OLG München OLGZ 1984, 66, 69; OLG Koblenz, GRUR 1984, 838 und JurBüro 1982, Sp. 1897; Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 887 Rdn. 55 Fn. 236 und § 788 Rdn. 11; Wieczorek, ZPO , 2. Aufl., § 887 Rdn. D IV c; Zöller/Stöber, ZPO , 15. Aufl., § 788 Rdn. 21).

  • OLG München, 17.08.1983 - 25 W 1621/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.1989 - 3 W 57/89
    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. etwa OLG Saarbrücken, JurBüro 1987, Sp. 934; OLG München OLGZ 1984, 66, 69; OLG Koblenz, GRUR 1984, 838 und JurBüro 1982, Sp. 1897; Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 887 Rdn. 55 Fn. 236 und § 788 Rdn. 11; Wieczorek, ZPO , 2. Aufl., § 887 Rdn. D IV c; Zöller/Stöber, ZPO , 15. Aufl., § 788 Rdn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.1989 - 3 W 57/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10134
OLG Frankfurt, 16.01.1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,10134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,10134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,10134)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1990, 514
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.10.1989 - 3 W 57/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,15744
OLG Frankfurt, 16.10.1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,15744)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,15744)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 3 W 57/89 (https://dejure.org/1989,15744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzung im Beweissicherungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.1989 - 3 W 57/89
    Auch wenn einem solchen im übrigen kein (Hauptsache-) Prozeß nachfolgt, gilt im Ergebnis nichts anderes, da es nicht Sache des mit dem Beweissicherungsverfahren dann allein befaßten Gerichts ist, darüber zu erkennen, ob und ggfs. inwieweit dem Antragsteller etwa ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsgegner (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 284) zusteht.
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.1989 - 3 W 57/89
    Denn über die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens kann, wenn überhaupt (vgl. BGHZ 20, 5 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54] ), allenfalls zum Nachteil des Antragstellers , nicht hingegen zu dem des Antragsgegners, in diesem Verfahren (konstitutiv) entschieden werden.
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