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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.05.2006 - 3 W 69/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4482
OLG Zweibrücken, 15.05.2006 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2006,4482)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.05.2006 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2006,4482)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2006,4482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 792 Zivilprozessordnung (ZPO) bei der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckung wegen Geldleistungen; Vollstreckung von abgaberechtlichen Verwaltungsakten durch Träger öffentlicher Gewalt; Beurteilung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes mit ...

  • Judicialis

    ZPO § 792

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 792
    Recht zur Beantragung eines Erbscheins bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung wegen Gewerbesteuerschulden in Grundbesitz des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 929
  • FGPrax 2006, 224
  • FamRZ 2007, 160
  • Rpfleger 2006, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.05.2001 - 1Z BR 18/00

    Beschwerdeberechtigung des Steuerfiskus im Erbscheinseinziehungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2006 - 3 W 69/06
    In einem derartigen Fall ist dann auch § 792 ZPO anwendbar (vgl. zum Ganzen: BayObLG NJW-RR 2002, 440 f m.w.N = FamRZ 2001, 1737 = ZEV 2001, 408).
  • BFH, 19.02.1992 - II B 100/91

    Ermittlung des Inhalts eines Steuerbescheides bei Zweifeln bezüglich des Inhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2006 - 3 W 69/06
    Da sonach nicht zweifelsfrei erkennbar ist, wer in den Mahnungen als Steuerschuldner angesprochen werden sollte, wären diese - so sie als Verwaltungsakte zu qualifizieren sein sollten - unwirksam (vgl. dazu z.B. BFH, Beschluss vom 19. Februar 1992 - II B 100/91 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.10.1986 - 15 W 253/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2006 - 3 W 69/06
    Ist der Verwaltungsakt nichtig, so kann er sich auf diese Unwirksamkeit berufen, ohne an den Akt gebunden zu sein (vgl. hierzu OLG Hamm, OLGZ 1987, 141, 143).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 39/11

    Unterhaltsansprüche eines volljährigen, erwerbsunfähigen Kindes

    Soweit der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung aus § 2 Abs. 1 S. 3 GSiG, § 43 Abs. 2 S. 1 SGB XII gefolgert hat, dass unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften die Grundsicherung nicht nachrangig ist und als Einkommen des Unterhaltsgläubigers anzusehen ist und dessen unterhaltsrechtlichen Bedarf mindert, war dies schon zuvor herrschende (so Scholz, FamRZ 2007, 160; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 8 Rdnr. 161) Meinung (vgl. z. B. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1061; OLG Brandenburg, JAmt 2006, 262; OLG Brandenburg, v. 11.03.2004 - 10 UF 176/03, FamRB 2004, 287 [Leitsatz] und juris; Klinkhammer, FamRZ 2002, 997, 1001; FamRZ 2003, 1973, 1798).
  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

    Dementsprechend hat die Beklagte gegen den Kläger allenfalls einen Anspruch auf Abtretung dieses gegen den Sozialversicherungsträger bestehenden Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 29.03.2001, AP Nr. 1 zu § 6 SGB IV; LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006 - 12 Sa 357/06 -, InVo 2006, 482).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 69/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32427
OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2007,32427)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2007 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2007,32427)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2007 - 3 W 69/06 (https://dejure.org/2007,32427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06

    Zur Zulässigkeit der Datenübermittlung an die Schufa

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 69/06
    Die Festsetzung des Landgerichts hält sich auch durchaus im Rahmen vergleichbarer Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW 2005, 2401; OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 108).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 15 U 196/04

    Zum Richtigstellungsanspruch eines Bankkunden für den Fall, dass von der Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 69/06
    Die Festsetzung des Landgerichts hält sich auch durchaus im Rahmen vergleichbarer Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW 2005, 2401; OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 108).
  • OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an die Schufa: Erforderlichkeit

    Schufa-Eintragungen können namentlich im Kreditgewerbe, aber auch bei anderen Dauerschuldverhältnissen, erhebliche Auswirkungen haben, die bei den hier streitgegenständlichen negativen Merkmalen bis zur Herabstufung der Kreditwürdigkeit des Klägers reichen und im Allgemeinen erhebliche Krediterschwernisse mit sich bringen können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 69/06, Rn. 6).
  • LG Hamburg, 03.12.2021 - 311 O 38/21

    Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung der Information über

    Der Streitwertbeschluss berücksichtigt insbesondere die durch einen sogenannten Negativeintrag für den Betroffenen bewirkte (negative) Auswirkung, die ihn in seiner Lebensgestaltung empfindlich treffen kann (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 2.4.2007 - 3 W 69/06, BeckRS 2008, 2400 Rn. 6; AG Münster Urt. v. 14.1.2013 - 48 C 2651/12, BeckRS 2013, 16950).
  • FG Münster, 08.07.2020 - 8 V 1305/19

    Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts für ein auf Aussetzung der

    Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach, wenn konkrete Bewertungsumstände fehlen, das Interesse, aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht zu werden, mit 10.000 EUR angesetzt werden kann (Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2006 I-10 U 69/06, MDR 2007, 836; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02. April 2007 3 W 69/06, NJ 2008, 83; OLG München, Urteil vom 22. Juni 2010 5 U 2020/10, MMR 2011, 209; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § ZPO Rn. 198).
  • FG Münster, 08.07.2020 - 8 K 1081/18

    Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts für ein gegen die Anordnung der

    Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach, wenn konkrete Bewertungsumstände fehlen, das Interesse, aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht zu werden, mit 10.000 EUR angesetzt werden kann (Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2006 I-10 U 69/06, MDR 2007, 836; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02. April 2007 3 W 69/06, NJ 2008, 83; OLG München, Urteil vom 22. Juni 2010 5 U 2020/10, MMR 2011, 209; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § ZPO Rn. 198).
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