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   OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04   

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https://dejure.org/2004,4904
OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04 (https://dejure.org/2004,4904)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2004 - 3 W 82/04 (https://dejure.org/2004,4904)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2004 - 3 W 82/04 (https://dejure.org/2004,4904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenberechnung eines Notars; Anzeige eines Notars an einen Darlehensgeber; Abtretung von Auszahlungsansprüchen eines Grundstückskäufers an den Verkäufer; Abtretungsanzeige an die Grundpfandrechtsgläubiger; Auslegung des Abgeltungsbereichs einer Hebegebühr; Berechnung ...

  • Judicialis

    KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 149; ; KostO § 156 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltungsbereich der "Hebegebühr" im Notargebührenrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Abgeltungsbereich der "Hebegebühr" eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 511
  • FGPrax 2005, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1992 - 10 W 96/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04
    Die Abtretungsanzeige ist wie die Hinterlegung als Mitwirkungshandlung des Notars an der Schaffung der Voraussetzungen für die Abwicklung der Zug um Zug geschuldeten Leistungen aus dem Kaufvertrag anzusehen; sie wird deshalb von diesem Gebührentatbestand miterfasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1992, 10 W 96/91, zitiert nach juris; Hartmann, KostO, 34. Aufl. § 149 Rdnr. 4; Korintenberg/Reimann, KostO, 15. Aufl. § 149 Rdnr. 7; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 149 Rdnr. 12).

    Soweit dieser Auffassung dogmatische Bedenken entgegengehalten werden (vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 822; Anm. Lappe in KostRsp. § 149 KostO Nr. 26), kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1994 - 3 W 170/94

    Keine zusätzliche Gebühr aus § 147 Abs. 2 KostO bei Kaufpreisabwicklung über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04
    Von ihr umfasst wird nicht nur diejenige Tätigkeit des Notars, welche mit der Verwahrung und Auszahlung des Geldes in einem dogmatischen Sinne verbunden ist, sondern die gesamte Mühewaltung und Verantwortlichkeit des Notars bei Erhebung, Verwahrung und Ablieferung des Geldes (vgl. Senat JurBüro 1995, 101; Rohs/Wedewer, aaO. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06

    Notarkosten: Gesonderte Betreuungsgebühr für die Prüfung der Voraussetzungen der

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, mit der Hebegebühr gemäß § 149 werde die Abwicklungstätigkeit des Notars im Rahmen des ihm umfassend erteilten Treuhandauftrags vollständig abgegolten, so dass daneben keine gesonderte Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs. 2 für die Prüfung und Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit entstehe (OLG Hamm, MittRhNotK 90, 244; OLG Oldenburg, JurBüro 86, 429; OLG Zweibrücken, MittBayNot. 95, 16; vgl. auch OLG Celle, FGPrax 05, 86 und OLG Zweibrücken, NJW-RR 05, 511).
  • LG Stuttgart, 31.08.2004 - 15 O 191/04

    Keine allgemeine Belehrungspflicht über Anfall der Spekulationssteuer

    Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2004, 3 W 82/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG.
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