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   OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09   

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OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,15166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.11.2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,15166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. November 2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,15166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 124 Nr. 2, 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegialgericht nach Entscheidung durch den Einzelrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ZPO § 124 Nr. 2 Alt. 2
    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegialgericht nach Entscheidung durch den Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - 3 W 1382/07

    Zustellung des PKH-Aufhebungsbeschlusses - Rechtsnatur des Verfahrens zur

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Zumindest weitgehende Klarheit herrscht zwischenzeitlich in verfassungsrechtlicher Hinsicht.

    Hieran wird mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung festgehalten (aus jüngerer Zeit etwa - im Übrigen allesamt ohne Rechtsbeschwerdezulassung - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2005 - 16 WF 103/05, juris; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1358; OLG Bremen OLGR 2008, 411; OLG Naumburg OLGR 2008, 404; OLG Hamm [4. FamS] OLGR 2009, 297).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    So hält eine Gegenvorstellung gegen die letztinstanzliche Entscheidung eines Fachgerichtes - soweit es nicht um einen spezifischen, hier freilich nicht ersichtlichen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geht, für den mit der Gehörsrüge in § 321a ZPO und anderen Verfahrens- und Prozessordnungen ein gesonderter Rechtsbehelf zur Verfügung gestellt ist - anders als früher generell nicht mehr die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde offen (BVerfG, Beschluss des 1. Senates vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829).
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der V. Senat des Bundesfinanzhofes am 26.09.2007 eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Klärung der Frage beschlossen, ob gegen einen Prozesskostenhilfeversagungsbeschluss eine Gegenvorstellung statthaft ist (BFHE 219, 27).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Die Gegenansicht der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, auf die sich der Beklagte in der Gegenvorstellung bezieht und die auch von einem einzelnen anderen Familiensenat (OLG Hamm [2. FamS] Beschluss vom 30.01.2007 - 2 WF 9/07, juris) sowie höchstrichterlich in arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG NZA 2006, 1128, Volltext in juris) vertreten wird, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Diese Vorlage hat er allerdings am 01.07.2009 mit Rücksicht auf den besagten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurückgenommen (BFHE 225, 310), um danach abschließend zu entscheiden und die Gegenvorstellung abzulehnen (Beschluss vom 25.08.2009 - V S 10/07, juris).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Diese Vorlage hat er allerdings am 01.07.2009 mit Rücksicht auf den besagten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurückgenommen (BFHE 225, 310), um danach abschließend zu entscheiden und die Gegenvorstellung abzulehnen (Beschluss vom 25.08.2009 - V S 10/07, juris).
  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09

    Abänderungsverfahren nach Prozesskostenhilfebewilligung: Zustellung des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Zuletzt haben sich dieser Auffassung jeweils unter Zulassung der Rechtsbeschwerde, über deren Einlegung dem Senat nichts bekannt ist, Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (FamRZ 2009, 898) und des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 2009, 1425) angeschlossen.
  • OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09

    Prozesskostenhilfe; Aufhebung; Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Zuletzt haben sich dieser Auffassung jeweils unter Zulassung der Rechtsbeschwerde, über deren Einlegung dem Senat nichts bekannt ist, Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (FamRZ 2009, 898) und des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 2009, 1425) angeschlossen.
  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 WF 164/06

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Nichtabgabe einer Erklärung nach §

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Hieran wird mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung festgehalten (aus jüngerer Zeit etwa - im Übrigen allesamt ohne Rechtsbeschwerdezulassung - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2005 - 16 WF 103/05, juris; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1358; OLG Bremen OLGR 2008, 411; OLG Naumburg OLGR 2008, 404; OLG Hamm [4. FamS] OLGR 2009, 297).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 4 WF 269/08

    Wirksamkeit der Zustellung der Aufhebung der PKH-Bewilligung an die Prozesspartei

    Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09
    Hieran wird mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung festgehalten (aus jüngerer Zeit etwa - im Übrigen allesamt ohne Rechtsbeschwerdezulassung - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2005 - 16 WF 103/05, juris; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1358; OLG Bremen OLGR 2008, 411; OLG Naumburg OLGR 2008, 404; OLG Hamm [4. FamS] OLGR 2009, 297).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

  • OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07

    Prozesskostenhilfe, Zustellung an Prozessbevollmächtigten

  • OLG Naumburg, 22.11.2007 - 4 WF 128/07

    Persönliche Zustellung des PKH-Widerufsbeschlusses

  • OLG Bremen, 20.12.2007 - 5 WF 45/07
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 16 WF 103/05

    Aufhebung der Prozesskostenbewilligung: Beginn des Fristenlaufs für die sofortige

  • OLG Dresden, 06.04.2010 - 21 WF 160/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe;

    Nach der vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung zur Art dieses Prüfungsverfahrens, die schon bei der Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO sowie die nachfolgende Aufhebungsentscheidung an die Partei oder den Anwalt zu richten ist, geäußert wurde, handelt es sich um ein selbständiges Verwaltungsverfahren (OLG Dresden, NJ 2008, 315; Beschluss vom 17.11.2009, Az.: 3 W 980/09, zitiert nach juris, Rdn. 12; OLG München, FamRZ 1993, 580; OLG Brandenburg, RPfleger 2002, 34; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 531; OLG Hamm, FamRZ 2009, 1234; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2007, 2 WF9/07, juris-Dokument, Rdn. 14 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 72; LAG Rheinland-Pfalz, MDR 2007, 432; BAG, NZA 2006, 1128).
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OLG Dresden, 24.09.2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,96124)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,96124)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 W 980/09 (https://dejure.org/2009,96124)
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