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   OLG Naumburg, 25.03.1999 - 3 WF 22/99   

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https://dejure.org/1999,6441
OLG Naumburg, 25.03.1999 - 3 WF 22/99 (https://dejure.org/1999,6441)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.1999 - 3 WF 22/99 (https://dejure.org/1999,6441)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 1999 - 3 WF 22/99 (https://dejure.org/1999,6441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei Wahl zwischen mehreren Verfahrensarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Wahlrecht hinsichtlich der Art des Unterhaltsverfahrens und Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1670
  • Rpfleger 1999, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 04.12.1998 - 8 WF 315/98

    Festsetzung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.1999 - 3 WF 22/99
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung beider Familiensenate des Oberlandesgerichts (Beschluß des 8. Zivilsenats vom 4. Dezember 1998, 8 WF 315/98; Beschluß des 3. Zivilsenats vom 5. Februar 1999, 3 WF 136/98) und - soweit ersichtlich - einheitlicher Auffassung in der Literatur (Schulz, FuR 1998, 385, 386, Gerhard, FuR 1998, 145; Miesen, FF 1998, 65, 68; Firsching/Graba, Familienrecht, 1. Hbd., 6. Aufl., Rn. 1106) besteht auch bei der Wahl beider Verfahrensarten Anspruch auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
  • OLG Naumburg, 05.02.1999 - 3 WF 136/98

    Auswirkung auf die Mutwilligkeit einer Klage wegen Verfolgbarkeit im

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.1999 - 3 WF 22/99
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung beider Familiensenate des Oberlandesgerichts (Beschluß des 8. Zivilsenats vom 4. Dezember 1998, 8 WF 315/98; Beschluß des 3. Zivilsenats vom 5. Februar 1999, 3 WF 136/98) und - soweit ersichtlich - einheitlicher Auffassung in der Literatur (Schulz, FuR 1998, 385, 386, Gerhard, FuR 1998, 145; Miesen, FF 1998, 65, 68; Firsching/Graba, Familienrecht, 1. Hbd., 6. Aufl., Rn. 1106) besteht auch bei der Wahl beider Verfahrensarten Anspruch auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
  • OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Das OLG Naumburg hat dagegen bereits in seinem Beschluss vom 25.3.1999 (FamRZ 1999, 1670) die Auffassung vertreten, dass dem unterhaltsberechtigten Kläger die Wahl zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem Klageverfahren offen stehe und ihm auch bei der Wahl beider Verfahrensarten ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zustehe.
  • OLG Rostock, 30.05.2006 - 10 WF 239/05

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Verweis auf das vereinfachte

    Vorliegend kann dahinstehen, ob bei der Wahl beider Verfahrensarten ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht (so OLG Naumburg, Beschluss vom 25.03.1999, Az: 3 WF 22/99; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2001, Az: 21 WF 208/01) oder für eine reguläre Unterhaltsklage anstelle des vereinfachten Verfahrens grundsätzlich nicht bewilligt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1999, Az: 2 WF 17/99).
  • OLG Köln, 05.11.2001 - 21 WF 208/01
    Bei richtiger Auffassung besteht jedoch auch bei der Wahl beider Verfahrensarten Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ( vgl. hierzu OLG Naumburg FamRZ 1999, 1670 m.w.N.; bestätigt als LS in FamRZ 2001, 924; a.A. - allerdings mit Einschränkungen in besonders gelagerten Einzelfällen - OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 1999, 995 und - 4. FamS - FamRZ 1999, 1213 ).
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