Rechtsprechung
KG, 06.06.2016 - 3 Ws (B) 286/16 - 162 Ss 74/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 BKatV, § 67 Abs 2 OWiG
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtfolgenausspruch eines Bußgeldbescheids - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch
- bussgeldsiegen.de
Bussgeldverfahren - Einspruchsbeschränkung auf den Rechtfolgenausspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch
- rechtsportal.de
UWG § 67 Abs. 2 ; BKatV § 4
Rechtsfolgen der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 16.12.2015 - 306 OWi 56/15
- KG, 06.06.2016 - 3 Ws (B) 286/16 - 162 Ss 74/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15
Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen …
Auszug aus KG, 06.06.2016 - 3 Ws (B) 286/16
Eine solche Beschränkung führt nicht nur zur Rechtskraft dieser Feststellungen, sondern auch zur Rechtskraft von Feststelllungen, die der Tat ihr entscheidendes Gepräge geben (vgl. OLG Rostock NJ 2016, 165f m.w.N.).
- KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 111/19
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der Anordnung …
Durch die wirksame Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch sind auch die Feststellungen zur Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung als doppeltrelevante Tatsache in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 3 Ws (B) 286/16 - OLG Rostock, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B) -, juris). - KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22
Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim …
In der Folge erwachsen der Schuldspruch und die dazu gehörenden Feststellungen - auch zu der vom Betroffenen verwirklichten Schuldform (hier Fahrlässigkeit) - in Rechtskraft, sind damit für das weitere Verfahren bindend und entziehen sich deswegen einer Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 3 Ws (B) 43/22 - und vom 6. Juni 2016 - 3 Ws (B) 286/16 -, juris). - KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die …
c) In der Folge erwachsen der Schuldspruch und die dazu gehörenden Feststellungen - auch zu der vom Betroffenen verwirklichten Schuldform (hier Fahrlässigkeit) - in Rechtskraft, sind damit für das weitere Verfahren bindend und entziehen sich deswegen einer Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 3 Ws (B) 286/16 -, juris).