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   OLG Celle, 11.06.2020 - 3 Ws 103/20 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2020,15188
OLG Celle, 11.06.2020 - 3 Ws 103/20 (StrVollz) (https://dejure.org/2020,15188)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.06.2020 - 3 Ws 103/20 (StrVollz) (https://dejure.org/2020,15188)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 3 Ws 103/20 (StrVollz) (https://dejure.org/2020,15188)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2020 - 3 Ws 103/20
    Diese hat der Gesetzgeber aber bewusst nicht an die Erwartung eines günstigen Einflusses geknüpft, sondern allein von der Eignung der oder des Gefangenen abhängig gemacht, um auf diese Weise der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG bei der Gewährung von Langzeitbesuchen (vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, juris) Rechnung zu tragen (vgl. LT-Drucks. aaO).
  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2020 - 3 Ws 103/20
    Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber die Bundesnorm des § 25 Nr. 2 StVollzG übernommen, für die anerkannt ist, dass es sich bei der Befürchtung eines schädlichen Einflusses um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz, NStZ 1998, 479; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. September 1983 - Ws 628/83, NStZ 1984, 93; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 25 Rn. 2; Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 25 Rn. 4; jew. mwN).Der Begriff des schädlichen Einflusses umfasst alle Einwirkungen, die dem in § 2 StVollzG festgesetzten Ziel der Behandlung entgegengesetzt sind, den Gefangenen zu einer künftigen straffreien Lebensführung in sozialer Verantwortung zu bringen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 7/918 S. 58; Schwind aaO Rn. 8).Die weite Fassung dieses Begriffs macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung eines schädlichen Einflusses begründen (vgl. KG aaO; OLG Nürnberg NStZ 1999, 445; Schwind aaO Rn. 7).
  • KG, 12.05.1998 - 5 Ws 189/98

    Anspruch eines Gefangenen auf Erteilung einer Besuchserlaubnis zur Führung eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2020 - 3 Ws 103/20
    Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber die Bundesnorm des § 25 Nr. 2 StVollzG übernommen, für die anerkannt ist, dass es sich bei der Befürchtung eines schädlichen Einflusses um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz, NStZ 1998, 479; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. September 1983 - Ws 628/83, NStZ 1984, 93; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 25 Rn. 2; Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 25 Rn. 4; jew. mwN).Der Begriff des schädlichen Einflusses umfasst alle Einwirkungen, die dem in § 2 StVollzG festgesetzten Ziel der Behandlung entgegengesetzt sind, den Gefangenen zu einer künftigen straffreien Lebensführung in sozialer Verantwortung zu bringen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 7/918 S. 58; Schwind aaO Rn. 8).Die weite Fassung dieses Begriffs macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung eines schädlichen Einflusses begründen (vgl. KG aaO; OLG Nürnberg NStZ 1999, 445; Schwind aaO Rn. 7).
  • OLG Celle, 19.09.2023 - 1 Ws 228/23

    Langzeitbesuch; Erledigung

    Zutreffend hat die Strafvollstreckungskammer darauf abgestellt, dass anders als nach der noch bis zum 1. Juli 2022 geltenden Rechtslage das Ermessen der Vollzugsbehörde bei der Bewilligung von Langezeitbesuchen nicht mehr gebunden war (vgl. zur damaligen Rechtslage OLG Celle, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 Ws 103/20 (StrVollz) -, juris).
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