Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.1993 - 3 Ws 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4895
OLG Hamm, 11.03.1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht; Entscheidung zur Regelung der Einzelheiten; Unanfechtbarkeit; Rauchen in der Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. die Zusammenstellung bei OLG Hamm NStZ 1984, 280 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl. § 147 Rdz. 39; zuletzt: OLG Hamm StV 1993, 299 ; MDR 1993, 788 ; KG StV 1993, 370 ; Wistra 1994, 38), daß es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozeßhandlung handelt, bei der eine Nachprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG nicht zulässig ist.
  • LG Chemnitz, 29.10.2008 - 2 Qs 117/08
    Beschwerdefähig ist jedoch nur die Entscheidung über die Akteneinsicht als solche, nicht über deren Modalitäten, was sich aus der Regelung des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO herleitet (Karlsruher Kom.z. StPO, 6. Aufl., § 147, Rn. 28; Löwe-Rosenberg, § 147, Rn. 147; BGHSt 27, 244; OLG Hamm MDR 93, 788), außer diese führen im Ergebnis zur vollständigen Versagung der Akteneinsicht (OLG Hamm a.a.O. zur Abholung von Akten auf "Raucher-Geschäftsstelle").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1993 - 3 Ws 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4690
OLG Hamm, 29.04.1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1993 - 3 Ws 123/93 (https://dejure.org/1993,4690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 789
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05

    Befangenheit: Ablehnungsrecht der Verfahrensbeteiligten; künftige Entscheidungen

    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 4 Ss 98/01

    Gegenvorstellungen, Ablehnung der Richter im Gegenvorstellungsverfahren,

    Für das Gegenvorstellungsverfahren ist die Ablehnung der an der angegriffenen Entscheidung beteiligt gewesenen Richter ausgeschlossen (vgl. z.B. Pfeiffer in KK-StPO, 4. Aufl., Rn. 5 zu § 25; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 10 zu § 25; BGH in NStZ-RR 1998, 51; OLG Düsseldorf in VRS 83, 356, VRS 86, 444 und VRS 80, 27 - richtig: 31 - sowie in NStZ 1989, 86; OLG Hamm MDR 93, 789).
  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 11 W 36/94

    Prozesskostenhilfe - Gegenvorstellung - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist im Verfahren über eine solche Gegenvorstellung nicht statthaft (vgl. BFH, Beschl. v. 09.05.1996, IX S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774 ff. [Juris]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.1988, 1 Ws 861-862/88, NStZ 1989, 86; OLG Hamm, Beschl. v. 29.04.1993, 3 Ws 123/93, MDR 1993, 789).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 4 Ws 217/02

    Ablehnung, Gegenvorstellungsverfahren, Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs

    Für das Gegenvorstellungsverfahren ist eine Ablehnung der an der angegriffenen Entscheidung (vom 13. Dezember 2001) beteiligt gewesenen Richter nach einhelliger Auffassung aber ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Hamm MDR 93, 789; OLG Düsseldorf NStZ 89, 86 und VRS 86, 444).
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