Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.08.2006 - 3 Ws 338/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 400
Kostentragungspflicht; Nebenkläger; Beschränkung des Rechtsmittels; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt und Umfang der Regelung des § 400 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit des Angreifens einer unterlassenem Kostenentscheidung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde; Kostenverteilung im Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Auferlegung der ...
- Judicialis
StPO § 400
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
Kostentragungspflicht; Nebenkläger; Beschränkung des Rechtsmittels
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Ws 464/98
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2006 - 3 Ws 338/06
Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde steht auch nicht entgegen, dass das Urteil in der Hauptsache wegen der Beschränkung des § 400 Abs. 1 StPO von der Nebenklägerin vorliegend nicht angefochten werden könnte (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRs 96, 222).
Rechtsprechung
OLG München, 13.06.2006 - 3 Ws 338/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Landshut, 02.03.2006 - I Gs 443/06
- LG Landshut, 22.03.2006 - 3 Qs 117/06
- OLG München, 13.06.2006 - 3 Ws 338/06
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Bindungswirkung einer Entscheidung des EuGH zu …
8 Die Kammer teilt die Rechtsauffassung des OLG München (Beschl. v. 3. Juni 2006 - 3 Ws 338/06) und der Landgerichte Düsseldorf (Beschl. v. 6. März 2006 - III Qs 27/06) und Landshut (Beschl. v. 22. März 2006 - 3 Qs 117/06), wonach das am 26. Januar 2006 auf Vorlage des Arbeitsgerichtshofes Brüssel ergangene Urteil des EuGH (C - 2/05) für [deutsche] Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.