Weitere Entscheidung unten: OLG München, 13.06.2006

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   OLG Hamm, 31.08.2006 - 3 Ws 338/06   

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https://dejure.org/2006,22850
OLG Hamm, 31.08.2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,22850)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,22850)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,22850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 400
    Kostentragungspflicht; Nebenkläger; Beschränkung des Rechtsmittels;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Umfang der Regelung des § 400 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit des Angreifens einer unterlassenem Kostenentscheidung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde; Kostenverteilung im Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Auferlegung der ...

  • Judicialis

    StPO § 400

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400
    Kostentragungspflicht; Nebenkläger; Beschränkung des Rechtsmittels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Ws 464/98
    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2006 - 3 Ws 338/06
    Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde steht auch nicht entgegen, dass das Urteil in der Hauptsache wegen der Beschränkung des § 400 Abs. 1 StPO von der Nebenklägerin vorliegend nicht angefochten werden könnte (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRs 96, 222).
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   OLG München, 13.06.2006 - 3 Ws 338/06   

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https://dejure.org/2006,61235
OLG München, 13.06.2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,61235)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,61235)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 3 Ws 338/06 (https://dejure.org/2006,61235)
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Bindungswirkung einer Entscheidung des EuGH zu

    8 Die Kammer teilt die Rechtsauffassung des OLG München (Beschl. v. 3. Juni 2006 - 3 Ws 338/06) und der Landgerichte Düsseldorf (Beschl. v. 6. März 2006 - III Qs 27/06) und Landshut (Beschl. v. 22. März 2006 - 3 Qs 117/06), wonach das am 26. Januar 2006 auf Vorlage des Arbeitsgerichtshofes Brüssel ergangene Urteil des EuGH (C - 2/05) für [deutsche] Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.
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