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   OLG Hamm, 20.10.2015 - III-3 Ws 392/15   

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https://dejure.org/2015,35400
OLG Hamm, 20.10.2015 - III-3 Ws 392/15 (https://dejure.org/2015,35400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2015 - III-3 Ws 392/15 (https://dejure.org/2015,35400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - III-3 Ws 392/15 (https://dejure.org/2015,35400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafantritt in einem Justizvollzugskrankenhaus

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 455 Abs. 3, Abs. 4; StPO § 458
    Strafantritt in einem Justizvollzugskrankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.10.2011 - 1 Ws 424/11

    Kriterien zur Abgrenzung von Strafaufschub und Strafunterbrechung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    Auch soweit das OLG Celle sich in seiner Entscheidung vom 26.10.2011 (1 Ws 424/11 - juris) dieser Auffassung angeschlossen hat, überzeugt dies nicht.
  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 1 Ws 387/03

    Vollstreckungsaufschub, Strafaufschub, Vollstreckungsunterbrechung,

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    1 Ws 387/03 = BeckRS 2003, 30321708) und vom 17.02.2014 (Az.: 2 Ws 22/14, juris) die Ansicht vertritt, dass ein Strafantritt in einem Vollzugskrankenhaus vom Gesetz nicht vorgesehen sei, kann der Senat dem daher nicht folgen.
  • OLG Koblenz, 17.02.2014 - 2 Ws 22/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Ermessensausübung der Strafvollstreckungsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    1 Ws 387/03 = BeckRS 2003, 30321708) und vom 17.02.2014 (Az.: 2 Ws 22/14, juris) die Ansicht vertritt, dass ein Strafantritt in einem Vollzugskrankenhaus vom Gesetz nicht vorgesehen sei, kann der Senat dem daher nicht folgen.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 3 Ausl 22/14

    Anfechtung der Ladung zum Strafantritt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    Bei der Ladung zum Strafantritt handelt es sich um eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme, gegen die Einwendungen nach § 458 StPO nicht erhoben werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2014 - Az.: III-3 AusL 22/14, juris; SK-Paeffgen, StPO, 4. Aufl., § 458 Rdnr. 3).
  • BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes /

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    Eine Unverträglichkeit sofortiger Vollstreckung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die notwendige Gesundheitsfürsorge oder Pflege des Verurteilten in der Anstalt nicht möglich ist und auch durch Abweichungen vom Vollstreckungsplan nicht gewährleistet werden kann (vgl. BGHSt 19, 150 = NJW 1965, 166).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 1 VAs 69/10

    Durchführung des Vorschaltverfahrens als Voraussetzung für eine Sachentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    Insoweit ist vielmehr der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG gegeben, dem das Einwendungsverfahren nach § 21 StrVollstrO vorgeschaltet ist (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, 1 VAs 69/10, III-3 VAs 60/10 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1990 - 1 Ws 216/90
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 3 Ws 392/15
    Ist die notwendige medizinische Betreuung in einem Vollzugskrankenhaus möglich, bleibt für eine Unterbrechung kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 91, 53; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.06.2003 a.a.O.).
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