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OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 172
Klageerzwingungsantrag; Begründung; Beschwerdefrsit; Einhaltung; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verständliche Schilderung des die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigenden Sachverhaltes als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Zumutbarkeit einer Darlegung der Einhaltung einer ...
- Judicialis
StPO § 172
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172
Klageerzwingungsantrag; Begründung; Beschwerdefrsit; Einhaltung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05
Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06
Dieses Erfordernis wird auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (vgl. NJW 1993, 382 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 205/05 -, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk 2005 1215_2 bvr 020505.html).Denn die Frage, ob die Beschwerde fristgemäß eingelegt worden ist, stellt eine Rechtsfrage dar, die von dem zuständigen Oberlandesgericht zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 205/05 - a.a.O.).
- BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06
Allein die Angabe des Datums der Beschwerdeschrift hingegen legt nicht dar, dass diese noch am selben Tag in den Postlauf gegeben worden ist, da das Oberlandesgericht nicht unterstellen muss, dass das abgefasste Schreiben unverzüglich abgesandt worden ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.; NStZ 2004, 215). - BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06
Dieses Erfordernis wird auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (vgl. NJW 1993, 382 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 205/05 -, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk 2005 1215_2 bvr 020505.html).