Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6462
OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95 (https://dejure.org/1995,6462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.1995 - 3 Wx 99/95 (https://dejure.org/1995,6462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - 3 Wx 99/95 (https://dejure.org/1995,6462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 14 § 22 Abs. 1
    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Anbringung vorstehender Rolladenkästen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00

    Zulässigkeit von Außenrolläden in einer Wohnanlage

    Dass ein solcher Nachteil auch in einer nicht ganz unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks liegen kann, ist anerkannt (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG WM 1992, 88; Senat a.a.O. und für Rolladenkästen NJW-RR 1995, 1418 sowie WE 1990, 203).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht zunächst davon aus, dass hier das Anbringen "integrierter Rollläden" bei einem Austausch der Fenster eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1991, 155, 156; 1992, 41; OLG Celle OLGR 1998, 62; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 552; WE 2000, 223; s. auch OLG Köln NZM 2001, 53).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.1999 - 3 Wx 259/99

    Anfechtbarkeit eines Nichtbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht