Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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WEG § 14 § 22 Abs. 1
Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Anbringung vorstehender Rolladenkästen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1418
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Wohnungseigentum
So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt. - OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
Zulässigkeit von Außenrolläden in einer Wohnanlage
Dass ein solcher Nachteil auch in einer nicht ganz unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks liegen kann, ist anerkannt (…vgl. BGH a.a.O.; BayObLG WM 1992, 88; Senat a.a.O. und für Rolladenkästen NJW-RR 1995, 1418 sowie WE 1990, 203). - OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung; …
Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht zunächst davon aus, dass hier das Anbringen "integrierter Rollläden" bei einem Austausch der Fenster eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1991, 155, 156; 1992, 41; OLG Celle OLGR 1998, 62; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 552; WE 2000, 223; s. auch OLG Köln NZM 2001, 53). - OLG Düsseldorf, 06.10.1999 - 3 Wx 259/99
Anfechtbarkeit eines Nichtbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; …
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