Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76   

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https://dejure.org/1976,319
EuGH, 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Cornelis Kramer u.a.

    1 . EWG-AUSSENBEZIEHUNGEN - VÖLKERRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT

  • EU-Kommission

    Cornelis Kramer u.a.

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der biologischen Schätze des Meeres ; Maßnahmen zur Beschränkung der Fischereitätigkeit ; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der biologischen Schätze des Meeres ; Maßnahmen zur Beschränkung der Fischereitätigkeit ; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • opinioiuris.de

    Kramer

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-AUSSENBEZIEHUNGEN - VÖLKERRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 210]

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fischereifragen (Rainer Hofmann)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 999
  • DÖV 1977, 641
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Die hier vertretene Ansicht sei vom Gerichtshof in seinem am 11. November 1975 erstatteten Gutachten 1/75 (Slg. 1975, 1355) und im Urteil Galli bestätigt worden.

    Die vom Gerichtshof in seinem Gutachten 1/75 angestellten Erwägungen könnten ebensowenig herangezogen werden.

    Das Nordostatlantik-Fischereiübereinkommen habe im wesentlichen einen nichtkommerziellen Charakter, so daß es bei Berücksichtigung des Gutachtens 1/75 des Gerichtshofes zweifelhaft sei, ob die Gemeinschaft ihm auf der Grundlage von Artikel 113 beitreten könne.

    Die Kommission verweist auf das Gutachten 1/75 des Gerichtshofes, wonach die gemeinsame Handelspolitik sowohl durch autonome Regelungen als auch mit Hilfe völkerrechtlicher Abkommen verwirklicht werden könne, ohne daß einem der beiden Wege der Vorrang zukomme.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Van Haaster und Galli; Gutachten 1/75) habe jedoch die Kommission dazu veranlaßt, ihre Haltung vor dem Parlament erneut und eindeutig zu bekräftigen.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    von der Kommission im einzelnen dargelegten - Gründen geeignet, das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse tatsächlich oder potentiell zu behindern, und mit den in der Verordnung Nr. 2141/70 verankerten Grundsätzen der gemeinsamen Politik unvereinbar, so daß es nicht darauf ankomme, ob die genannte Regelung sinnvoll sei (vgl. EuGH 11. Juli 1974 - Dassonville, 8/74 - Slg. 1974, 837):.
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie stützen sich ferner auf die Urteile in den Rechtssachen Galli (EuGH 23. Januar 1975 - 31/74 - Slg. 1975, 47) und Tasca (EuGH 26. Februar 1976 - 65/75 - noch nicht veröffentlicht), nach denen "in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen." Daß nationale Quoten die Preisentwicklung empfindlich stören könnten, ergebe sich aus der Kurve der in den Niederlanden im Jahre 1975 für verschiedene quotisierte Fischarten festgestellten Preise.
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie müßten aber dafür Sorge tragen, daß die Anwendung oder etwaige Anpassung dieser Maßnahmen die Einführung einer Gemeinschaftsregelung nicht beeinträchtige und das Gemeinschaftsinteresse an der Erhaltung und rationellen Nutzung der Fischbestände nicht gefährde (vgl. EuGH 13. Dezember 1973 - Diamantarbeiders, "Nationale Abgaben gleicher Wirkung", 37 und 38/73 - Slg. 1973, 1609).
  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie stützen sich ferner auf die Urteile in den Rechtssachen Galli (EuGH 23. Januar 1975 - 31/74 - Slg. 1975, 47) und Tasca (EuGH 26. Februar 1976 - 65/75 - noch nicht veröffentlicht), nach denen "in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen." Daß nationale Quoten die Preisentwicklung empfindlich stören könnten, ergebe sich aus der Kurve der in den Niederlanden im Jahre 1975 für verschiedene quotisierte Fischarten festgestellten Preise.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Der Vertreter der Ankage bei der Arrondissementsrechtbank Zwolle bemerkt, daß für die Frage, ob die innerstaatlichen Beschränkungen des Fischfangs in Widerspruch zu der Verordnung Nr. 2142/70 stünden, zunächst das Urteil des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache Van Haaster ("Hyazinthenanbau", Rechtssache 190/73 - Slg. 1974, 1123) heranzuziehen sei.
  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Gemäß den Artikeln 38 bis 46 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 7 EG-Vertrag gelten diese Erwägungen auch für die Verordnungen des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse (vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in den Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer u. a., Slg. 1976, 1279, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Zu anderen internationalen Übereinkünften vgl. z. B. auch Urteile vom 19. November 1975, Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen (38/75, EU:C:1975:154, Rn. 16 und 21), und vom 14. Juli 1976, Kramer u. a. (3/76, 4/76 und 6/76, EU:C:1976:114, Rn. 44 und 45).
  • EuGH, 26.04.1977 - Gutachten 1/76

    Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen

    DER GERICHTSHOF HAT JEDOCH, ZULETZT IN SEINEM URTEIL VOM 14. JULI 1976 IN DEN RECHTSSACHEN 3, 4 UND 6/76 (KRAMER, SLG. 1976, 1279), ENTSCHIEDEN, DASS EINE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT ZUR EINGEHUNG VÖLKERRECHTLICHER VERPFLICHTUNGEN SICH NICHT NUR AUS EINER AUSDRÜCKLICHEN VERLEIHUNG DURCH DEN VERTRAG ERGEBEN, SONDERN AUCH STILLSCHWEIGEND AUS SEINEN BESTIMMUNGEN FLIESSEN KANN.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.08.1976 - I 3/76   

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https://dejure.org/1976,18183
VGH Baden-Württemberg, 30.08.1976 - I 3/76 (https://dejure.org/1976,18183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.1976 - I 3/76 (https://dejure.org/1976,18183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 1976 - I 3/76 (https://dejure.org/1976,18183)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.1976 - U 3/76 RhSch   

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https://dejure.org/1976,6907
OLG Karlsruhe, 09.11.1976 - U 3/76 RhSch (https://dejure.org/1976,6907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.1976 - U 3/76 RhSch (https://dejure.org/1976,6907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 1976 - U 3/76 RhSch (https://dejure.org/1976,6907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 566
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 10.08.2007 - 9 B 19.07

    Möglichkeit der Verjährung von Kostenforderungen der Feuerwehr im Bereich der

    6 2. Falls die Beschwerde sinngemäß unter Hinweis auf das Urteil des Rheinschifffahrtsobergerichts Karlsruhe vom 9. November 1976 U 3/76 RhSch (VersR 1977, 566) eine Divergenzrüge erheben möchte, kann dies schon deswegen keinen Erfolg haben, weil der Zulassungstatbestand des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO durch eine Abweichung von einer Entscheidung des genannten Gerichts nicht erfüllt werden kann.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76   

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https://dejure.org/1976,8565
Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76 (https://dejure.org/1976,8565)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.1976 - 3/76 (https://dejure.org/1976,8565)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1976 - 3/76 (https://dejure.org/1976,8565)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76
    Was hier nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlaß innerstaatlicher Vorschriften gilt (vgl. beispielsweise die Rechtssachen 2/73, Geddo - Slg. 1973, 865; 51/74, Van der Hulst - Slg. 1975, 79; 65/75, Tasca - 26. Februar 1976), muß aus denselben Gründen auch für die Außenzuständigkeit der Mitgliedstaaten gelten.
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76
    Der vorzugsweise einzuschlagende Weg, um auch auf diesem Gebiet zu einer genau umschriebenen gemeinsamen Politik zu gelangen, besteht - entsprechend den Ausführungen des Gerichtshofes in seinem Gutachten 1/75 über die gemeinsame Handelspolitik - im Abschluß völkerrechtlicher Abkommen mit Drittstaaten, und zwar nicht mehr durch die Mitgliedstaaten selbst, sondern durch die Gemeinschaft, die allein imstande ist, eine Politik der wahrhaft gemeinsamen Interessen zu verfolgen.
  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76
    Was hier nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlaß innerstaatlicher Vorschriften gilt (vgl. beispielsweise die Rechtssachen 2/73, Geddo - Slg. 1973, 865; 51/74, Van der Hulst - Slg. 1975, 79; 65/75, Tasca - 26. Februar 1976), muß aus denselben Gründen auch für die Außenzuständigkeit der Mitgliedstaaten gelten.
  • FG Nürnberg, 09.03.1976 - V 193/73
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76
    Das Urteil in der Rechtssache 193/73 (Van Haaster - Slg. 1974, 1132) hat zwar eine innerstaatliche Regelung, die den Anbau eines von einer gemeinsamen Marktorganisation erfaßten Erzeugnisses des Blumenhandels mengenmäßig beschränkte, als Maßnahme gleicher Wirkung angesehen, jedoch läßt die hierfür gegebene Begründung, die auf die besonderen Merkmale der betreffenden Marktorganisation abstellte, nicht den Schluß auf das Bestehen eines allgemeinen Rechtssatzes zu, der auf alle von einer gemeinsamen Marktorganisation betroffenen Erzeugnisse Anwendung finden müßte.
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Rechtsprechung
   AG Bad Hersfeld, 21.11.1978 - N 3/76   

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AG Bad Hersfeld, 21.11.1978 - N 3/76 (https://dejure.org/1978,15412)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 21.11.1978 - N 3/76 (https://dejure.org/1978,15412)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 21. November 1978 - N 3/76 (https://dejure.org/1978,15412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 02.08.1977 - (37) 3/76   

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https://dejure.org/1977,20559
LG Hamburg, 02.08.1977 - (37) 3/76 (https://dejure.org/1977,20559)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.1977 - (37) 3/76 (https://dejure.org/1977,20559)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 1977 - (37) 3/76 (https://dejure.org/1977,20559)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Selektion von Wiener und Berliner Juden im Rigaer Ghetto, die anschliessend in der Nähe Rigas erschossen wurden. Massenerschiessung von mindestens 2000 arbeitsunfähigen Juden in Riga und von mindestens 4000 arbeitsunfähigen Juden auf dem Gut Jungfernhof. ...

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