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   LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10   

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https://dejure.org/2010,31323
LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10 (https://dejure.org/2010,31323)
LG Köln, Entscheidung vom 26.08.2010 - 31 O 153/10 (https://dejure.org/2010,31323)
LG Köln, Entscheidung vom 26. August 2010 - 31 O 153/10 (https://dejure.org/2010,31323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr einer Marke wird vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft und einer allenfalls mittleren Ähnlichkeit nicht begründet; Begründung der Verwechslungsgefahr einer Marke vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr einer Marke wird vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft und einer allenfalls mittleren Ähnlichkeit nicht begründet; Begründung der Verwechslungsgefahr einer Marke vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
    Zwischen diesen, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (BGH v. 29.07.2009, I ZR 102/07 - AIDA/AIDU; BGH v. 28.06.2007, I ZR 132/04 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
    Zwischen diesen, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (BGH v. 29.07.2009, I ZR 102/07 - AIDA/AIDU; BGH v. 28.06.2007, I ZR 132/04 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
    Entscheidend für die Frage der Markenähnlichkeit ist dabei der Gesamteindruck der sich gegenüber stehenden Zeichen (BGH GRUR 2008, 909 - Pantogast m.w.N.).
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